©©Jürgen Fälchle - fotolia.com
- allgemein bedeutet, dass grundsätzlich jede Bürgerin und jeder Bürger wählen darf, der das 18. bzw. bei den Kommunalwahlen das 16. Lebensjahr vollendet hat und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Bei den Kommunalwahlen und den Europawahlen sind darüber hinaus auch die hier lebenden ausländischen Bürgerinnen und Bürger mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates wahlberechtigt;
- unmittelbar ist eine Wahl, wenn die Wähler die Bewerberinnen und Bewerber ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern wählen;
- frei heißt, dass auf die Wähler kein Druck ausgeübt werden darf;
- gleich meint, dass jeder Stimme gleiches Gewicht zukommt;
- geheim bedeutet schließlich, dass niemand wissen darf, wer wie gewählt hat .
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: