Auch das neue Wahlrecht, das im Juni 2023 (20/5370, 20/6015, Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 147) in Kraft getreten ist, weist den Grundcharakter der Verhältniswahl auf. Ziel der jüngsten Änderung des Wahlrechts ist die Verkleinerung des Deutschen Bundestages und eine festgelegte Parlamentsgröße. Die nach dem alten Wahlrecht festgelegte gesetzliche Regelgröße von 598 Abgeordneten im Deutschen Bundestag war durch anfallende Überhang- und Ausgleichsmandaten erheblichen Schwankungen unterworfen. So wuchs nach der Wahl des 20. Deutschen Bundestages dessen Größe auf - zum Zeitpunkt nach der Wiederholungswahl in Berlin - 735 an. Mit dem neuen Wahlrecht gilt für die Zukunft eine gesetzliche Höchstzahl von 630 Abgeordneten. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt unverändert bei 299. Für die Verteilung der Wahlkreise auf die Länder ist deren Bevölkerungsanteil maßgeblich. Die geringste Anzahl entfällt auf das Land Bremen mit zur Zeit 2 und die höchste Anzahl auf das Land Nordrhein-Westfalen mit 64 Wahlkreisen.
Es können auch künftig bei der Wahl zum Deutschen Bundestag zwei Stimmen abgegeben werden. Wie bisher wird mit der Erststimme eine Wahlkreisbewerberin oder ein Wahlkreisbewerber vor Ort in einem der Wahlkreise gewählt und mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Anders als bisher ist nunmehr jedoch das Ergebnis der Zweitstimmen allein maßgeblich für die proportionale Zusammensetzung des Bundestages. Denn aus dem Zweitstimmenergebnis ergibt sich die Zahl der Sitze, die einer Partei im neu gewählten Parlament zukommen. Überhang- und Ausgleichsmandate, die nach dem früheren Wahlrecht noch in einem späteren Schritt hinzugerechnet wurden, entstehen aufgrund nunmehr vorgeschriebenen Zweitstimmendeckung für die Wahlkreisgewinnerinnen und -gewinner nicht mehr.
Wahlberechtigt bei Bundestagswahlen sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch sog. Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, nicht aber Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder sonstige Drittstaatsangehörige.
Rechtsgrundlagen: Die Durchführung von Bundestagswahlen ist im Bundeswahlgesetz und ergänzend in der Bundeswahlordnung geregelt.
Die letzte Bundestagswahl fand am 26. September 2021 statt. Dem 20. Deutschen Bundestag gehörten - zum Zeitpunkt nach der Wiederholungswahl in Berlin - 735 Abgeordnete an, davon 156 aus Nordrhein-Westfalen (21,22 %). Insgesamt 34 Überhangmandate haben damit zu 103 Ausgleichsmandaten geführt.
Alle Ergebnisse dieser Wahl können für NRW unter https://www.wahlergebnisse.nrw/bundestagswahlen/2021/index.shtml und für die bundesweiten Ergebnisse unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2021/ergebnisse.html abgerufen werden.
Die nächste Bundestagswahl findet am 28. September 2025 statt
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