Berufliche Entwicklung im gehobenen vermessungstechnischen Dienst
Sie sind verbeamtet und arbeiten im Bereich der Vermessungstechnik im gehobenen vermessungstechnischen Dienst (Laufbahngruppe 2.1)? Lesen Sie hier alles über Ihre Aufstiegsmöglichkeiten in den höheren vermessungstechnischen Dienst. (Laufbahngruppe 2.2)
Voraussetzungen
- Die Beamtin oder der Beamte kommt für die berufliche Entwicklung in das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 nach seiner Eignung, Leistung und Befähigung in besonderer Weise in Betracht. Diese Feststellung trifft der aktuelle Dienstherr der Beamtin oder des Beamten.
- Der Beamtin oder dem Beamten ist seit mindestens 2 Jahren ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 im 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des vermessungstechnischen Dienstes oder ein entsprechendes Amt mit höherem Endgrundgehalt verliehen. Dies ist vom aktuellen Dienstherrn der Beamtin oder des Beamten zu bescheinigen.
Qualifizierungsverfahren im Überblick
- Sie stellen über die zuständige Bezirksregierung einen formlosen Antrag auf Zulassung an das NRW-Innenministerium (Referat 36). Antragsschluss ist jeweils Ende August des Vorjahres.
- Das NRW-Innenministerium entscheidet über die Zulassung zur „modularen Qualifizierung“.
- Das NRW-Innenministerium legt die individuellen Qualifizierungsinhalte und den Zeitplan fest.
- Nachdem Sie die „modulare Qualifizierung“ erfolgreich absolviert haben, folgt eine zehnmonatige Erprobung in Aufgaben des 2. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (Leitungs- und Führungsaufgaben).
Qualifizierungsinhalte und -dauer
Unter Berücksichtigung der bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung sind in der Regel folgende fachlichen Module abzuleisten:
- Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
- Ländliche Neuordnung
- Landesvermessung
Die fachliche Qualifizierung erfolgt in den Monaten Februar bis Juli. Daran schließt sich die 10-monatige Erprobungszeit an.
Merkblatt
Nähere Informationen können der Skizze über die „Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2 des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes durch modulare Qualifizierung (§ 30 VAPhvD)“ des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen werden.
Links
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.2 - VAPV 2.2)
- Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO)
- Qualifizierungsverordnung - QualiVO LG2 allg. Verw.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: