In Nordrhein-Westfalen werden öffentliche Gebäude zu regelmäßig wiederkehrenden und zu besonderen Anlässen beflaggt. Gehisst werden die Flaggen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes. Die Beflaggung kann landesweit oder nur für eine Region angeordnet werden. Weitere Einzelheiten erfahren Sie auf dieser und den folgenden Seiten.
Regelmäßige Beflaggungstage
Zudem wird beflaggt an allen Tagen von Wahlen in Nordrhein-Westfalen (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).
Regionale Beflaggung
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und einzelnen Dienststellen des Landes können darüber hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint.
Beflaggung aus besonderen Anlässen
Die weiteren Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt durch Runderlass und ggf. durch Mitteilung an Presse, Funk oder Fernsehen. Zudem informieren wir Sie über unseren Newsletter.
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