Modulare Qualifizierung - was ist das?
Die Modulare Qualifizierung ist eine Möglichkeit für Beamtinnen und Beamte zur beruflichen Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2 (Aufstieg aus der Laufbahngruppe 2.1 in die Laufbahngruppe 2.2).
Ziel der Modularen Qualifizierung ist es, Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2.1 als zukünftige Führungskräfte für das öffentliche Vermessungswesen zu qualifizieren und sie auf verantwortungsvolle Leitungsfunktionen in einer technischen Verwaltung vorzubereiten.
Die Modulare Qualifizierung umfasst insgesamt drei Ausbildungsmodule:
1. die fachpraktische Qualifizierungsmaßnahme,
2. die verwaltungstheoretische Qualifizierungsmaßnahme sowie
3. die anschließende Erprobungszeit.
Die Modulare Qualifizierung beginnt in der Regel im März eines jeden Jahres. Im Zeitraum von März bis Oktober wird die fachpraktische Ausbildung mit einem Wochenumfang von etwa zwölf Kalenderwochen durchlaufen. Hierbei werden die Kenntnisse in den Bereichen Landesvermessung und Landentwicklung vertieft.
Die verwaltungstheoretische Qualifizierung, mit einem Umfang von mindestens drei Monaten, ist bei einem Studieninstitut für kommunale Verwaltung zu absolvieren. Dabei werden rechtliche, finanzielle und wirtschaftliche, persönliche sowie organisatorische Kompetenzen vermittelt. Die genauen Lehrinhalte können dem Ausbildungsplan entnommen werden.
Im Anschluss erfolgt eine zehnmonatige Erprobungszeit, in der Aufgaben der Laufbahngruppe 2.2 eigenverantwortlich wahrgenommen werden.
An wen richtet sich das Angebot?
Das Weiterbildungsangebot richtet sich ausschließlich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2.1 des vermessungstechnischen Dienstes der Gemeinden, der Gemeindeverbände und anderer der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten, Einrichtungen und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Voraussetzungen
Beamtinnen und Beamte, der oben genannten Zielgruppe können berücksichtigt werden, wenn
- ihnen bereits die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2.1 des vermessungstechnischen Dienstes verliehen wurde,
- sie eine Bescheinigung der besonderen Eignung, Leistung und Befähigung für die Entwicklung in die Laufbahngruppe 2.2 beibringen können. Die Feststellung erfolgt durch den derzeitigen Dienstherrn.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Zulassung zur Modularen Qualifizierung ist dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 304, bis spätestens zum 15. September eines jeden Jahres über die zuständige Bezirksregierung, Dezernat 31, zuzuleiten. Dem Antrag sind die erforderlichen Bescheinigungen (siehe oben angeführte Voraussetzungen) beizufügen.
Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen entscheidet über die Zulassung zur Modularen Qualifizierung im vermessungstechnischen Dienst.
Wir freuen uns auf Ihren Antrag!
Und danach?
Mit erfolgreich absolvierter Modularer Qualifizierung erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2 des vermessungstechnischen Dienstes und vorbehaltlich weiterer Beförderungsvoraussetzungen, für die Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A13 gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 LVO NRW. Die Entscheidung über eine Beförderung obliegt der jeweiligen Dienststelle und ist losgelöst von der Zuerkennung der Laufbahnbefähigung zu betrachten.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des 2. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.2 - VAPV 2.2)
- Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO)
- Qualifizierungsverordnung - QualiVO LG2 allg. Verw.
- Skizze über die „Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe zwei des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes durch modulare Qualifizierung § 28 VAPV 2.2)“ des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen werden.