Die Datenschutzaufsicht ist die Behörde, die über die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts wacht.
Bereits die EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 sah vor, dass die Aufsichtsbehörden ihre Aufgaben „in völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen.
Aus dieser besonderen Stellung der Aufsichtsbehörden im Datenschutz wird gefolgert, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden keinerlei Aufsicht durch ein Ministerium unterliegen dürfen und dass sie auch in organisatorischer Hinsicht weitgehend verselbständigt sein müssen.
Dieser besondere Status, den die Aufsichtsbehörden im Datenschutz nach dem europäischen Datenschutzrecht generell besitzen, ist in Nordrhein-Westfalen für die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen im Jahr 2011 durch das „Gesetz über die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“ als Änderungsgesetz zum Datenschutzgesetz NRW umgesetzt worden. Anlass war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die verdeutlichte, dass jegliche Art von Aufsicht über Datenschutzaufsichtsbehörden mit dem Status der völligen Unabhängigkeit unvereinbar sei.
Die inzwischen geltende Datenschutz-Grundverordnung führt das Prinzip der „unabhängige Behörden“ unverändert fort.
Um die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzregelungen sowohl im öffentlichen als auch im nicht-öffentlichen Bereich des Datenschutzes durchzusetzen, verfügt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen über zahlreiche Befugnisse. Ergänzend besitzt sie auch die Möglichkeit, Datenschutzverstöße zu sanktionieren.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Tätigkeit der Aufsichtsbehörde besteht aber auch darin, Verantwortliche zu beraten.
Dies erfolgt zum einen durch die Veröffentlichung von Broschüren oder anderer Beiträge zum Datenschutzrecht auf der Internetseite der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, durch die in allgemeiner Form Hilfestellungen hinsichtlich der Möglichkeiten und der Grenzen der Datenverarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für Einzelanfragen mit Rat und Tat zur Verfügung. Durch die Beratungstätigkeit kann in vielen Fällen erreicht werden, dass Datenschutzverstöße möglichst schon im Vorfeld vermieden werden.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ist unter folgender Anschrift erreichbar:
Postanschrift:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle[at]ldi.nrw.de (poststelle[at]ldi[dot]nrw[dot]de)
Lieferanschrift
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Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2 - 4
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