SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Zahnräder

Aufgaben der Landeswahlleitung in Nordrhein-Westfalen

Die Landeswahlleiterin und ihre Stellvertretung werden von der Landesregierung auf unbestimmte Zeit ernannt und sind für die ordnungsgemäße Durchführung von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen verantwortlich.

Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören:


Organisation und Leitung der Wahlabläufe: 
o    Bildung und Vorsitz der Landeswahlausschüsse, die über die Zulassung von Landeslisten und Bewerberinnen und Bewerbern entscheiden. 
o    Entscheidung über die Bestellung gemeinsamer Kreiswahlorgane, falls mehrere Wahlkreise zusammengefasst werden. 


Verwaltung von Wahlunterlagen und Bewerbungen: 
o    Bereitstellung von Formblättern und Vordrucken für alle Wahlarten. 
o    Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten, Entgegennahme und Vorprüfung der Unterlagen. 
o    Kontrolle auf unzulässige Doppelkandidaturen und Bekanntmachung der zugelassenen Listen. 


Wahlbeobachtung und Ergebnisermittlung: 
o    Beobachtung der Wahlhandlung und Unterstützung anderer Wahlorgane bei Fragen. 
o    Ermittlung und Bekanntgabe der vorläufigen Stimmenergebnisse im Land. 
o    Vorbereitung der endgültigen Feststellung der Landeslistenwahl durch den Landeswahlausschuss und Weiterleitung der Ergebnisse an den Bundeswahlleiter bei Bundestagswahlen. 


Bekanntmachung und rechtliche Überprüfung: 
o    Benachrichtigung der nach Landeslisten Gewählten. 
o    Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Land. 
o    Überprüfung der Wahl auf ihre Ordnungsmäßigkeit und Möglichkeit des Einspruchs im Wahlprüfungsverfahren. 


Weitere Aufgaben: 
o    Bestimmung des Termins für Nach-, Wiederholungs- oder Ersatzwahlen. 
o    Berufung von Listennachfolgerinnen und -nachfolgern bei Bundestags- und Landtagswahlen.