SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN
Zahnräder

Die Landeswahlleiterin für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen und ihre Stellvertretung werden von der Landesregierung auf unbestimmte Zeit ernannt.

Ihre Aufgaben sind unter anderem:

  • Bildung der Landeswahlausschüsse für die Bundestags- und Europawahlen,
  • Vorsitz in den Landeswahlausschüssen,
  • Entscheidung über die Bestellung gemeinsamer Kreiswahlorgane für mehrere Wahlkreise anlässlich von Bundestags- und Landtagswahlen,
  • Beschaffung von Formblättern und Vordrucken für Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen,
  • Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen,
  • Entgegennahme und Vorprüfung der Landeslisten bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen,
  • Überprüfung der Wahlbewerberinnen und -bewerber auf unzulässige Doppelkandidaturen anlässlich von Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen,
  • Kontrolle der Entscheidungen des Landeswahlausschusses über die Zulassung von Landeslisten mit dem Recht der Beschwerde an den Bundeswahlausschuss bei Europa- und Bundestagswahlen,
  • Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen,
  • Festlegung der Reihenfolge der zugelassenen Landeslisten und der Namen der ersten fünf bzw. zehn Bewerber jeder Liste auf den Stimmzetteln,
  • Wahlhandlung beobachten und sich für Anfragen anderer Wahlorgane bereithalten,
  • Ermittlung und Bekanntgabe der vorläufigen Stimmenergebnisse im Land,
  • Vorbereitung der endgültigen Feststellung des Stimmenergebnisses der Landeslistenwahl durch den Landeswahlausschuss,
  • Weiterleitung einer Ausfertigung der Niederschrift des Landeswahlausschusses und bei Bundestagswahlen auch einer Zusammenstellung des endgültigen Ergebnisses in den Wahlkreisen des Landes an den Bundeswahlleiter,
  • Benachrichtigung der nach Landeslisten Gewählten,
  • Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Land,
  • Überprüfung der Wahl im Land auf ihre Ordnungsmäßigkeit mit dem Recht des Einspruchs im Wahlprüfungsverfahren,
  • Bestimmung des Tages einer etwaigen Nach-, Wiederholungs- oder Ersatzwahl,
  • Berufung von Listennachfolgerinnen und - nachfolgern bei Bundestags- und Landtagswahlen.