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Die Landeswahlleiterin für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen und ihre Stellvertretung werden von der Landesregierung auf unbestimmte Zeit ernannt.
Ihre Aufgaben sind unter anderem:
- Bildung der Landeswahlausschüsse für die Bundestags- und Europawahlen,
- Vorsitz in den Landeswahlausschüssen,
- Entscheidung über die Bestellung gemeinsamer Kreiswahlorgane für mehrere Wahlkreise anlässlich von Bundestags- und Landtagswahlen,
- Beschaffung von Formblättern und Vordrucken für Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen,
- Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen,
- Entgegennahme und Vorprüfung der Landeslisten bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen,
- Überprüfung der Wahlbewerberinnen und -bewerber auf unzulässige Doppelkandidaturen anlässlich von Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen,
- Kontrolle der Entscheidungen des Landeswahlausschusses über die Zulassung von Landeslisten mit dem Recht der Beschwerde an den Bundeswahlausschuss bei Europa- und Bundestagswahlen,
- Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen,
- Festlegung der Reihenfolge der zugelassenen Landeslisten und der Namen der ersten fünf bzw. zehn Bewerber jeder Liste auf den Stimmzetteln,
- Wahlhandlung beobachten und sich für Anfragen anderer Wahlorgane bereithalten,
- Ermittlung und Bekanntgabe der vorläufigen Stimmenergebnisse im Land,
- Vorbereitung der endgültigen Feststellung des Stimmenergebnisses der Landeslistenwahl durch den Landeswahlausschuss,
- Weiterleitung einer Ausfertigung der Niederschrift des Landeswahlausschusses und bei Bundestagswahlen auch einer Zusammenstellung des endgültigen Ergebnisses in den Wahlkreisen des Landes an den Bundeswahlleiter,
- Benachrichtigung der nach Landeslisten Gewählten,
- Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Land,
- Überprüfung der Wahl im Land auf ihre Ordnungsmäßigkeit mit dem Recht des Einspruchs im Wahlprüfungsverfahren,
- Bestimmung des Tages einer etwaigen Nach-, Wiederholungs- oder Ersatzwahl,
- Berufung von Listennachfolgerinnen und - nachfolgern bei Bundestags- und Landtagswahlen.
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