SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Mit Bachelorstudium in die Beamtenlaufbahn

Vermesserin im Einsatz

In der sogenannten „Laufbahnausbildung“ erhalten Sie in nur einem Jahr zusätzlich zu Ihrem im Studium erworbenen vermessungsspezifischen Fachwissen viele rechtliche Kenntnisse. Vor allem in den Bereichen Liegenschaftskataster, Landesvermessung, Grundstückswertermittlung, Bodenordnung sowie Geodatenmanagement lernen Sie mehr über die rechtlichen Hintergründe und erweitern Ihr Fachwissen.

Nebenbei lernen Sie die Organisation, Aufgaben und Arbeitsweisen ganz unterschiedlicher Stellen und Behörden des amtlichen Vermessungswesens in Nordrhein-Westfalen kennen. 

Ihre Aufgaben sind vielseitig. Sie führen zum Beispiel anspruchsvolle Liegenschaftsvermessungen durch, unterstützen bei der Führung des Liegenschaftskatasters oder betreuen und leiten Bodenordnungsmaßnahmen wie Flurbereinigungsverfahren oder Baulandumlegungen. In diesen Bereichen treffen Sie eine Vielzahl von Entscheidungen in eigener Verantwortung.

Mit der Laufbahnausbildung sind Sie bestens vorbereitet auf eine spätere Tätigkeit im Beamtenverhältnis in allen Bereichen des amtlichen Vermessungswesens.

Ausbildung

  • Die Laufbahnausbildung dauert 12 Monate zuzüglich der Zeiten für die schriftlichen und mündlichen
    Prüfungen.

  • Der Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. September eines Jahres.

Die Ausbildung gliedert sich in praktische und theoretische Abschnitte, die in unterschiedlichen Einrichtungen zu absolvieren sind und durch mehrwöchige Lehrgänge am Bergischen Studieninstitut in Wuppertal ergänzt werden.

  11 Wochen  Katasteramt (Liegenschaftskataster)
  6 Monate     Kommunales Vermessungs-, Liegenschafts-, Planungsamt (städtebauliche Bodenordnung, Grundstückswertermittlung)
  2 Wochen  Geobasis NRW (Landesvermessung)
  2 Wochen  Bezirksregierung Dezernat 33 (Landentwicklung)
  2 Wochen   Bezirksregierung Dezernat 31 (Aufsichtsfunktion)
 

18 Wochen Bezirksregierung (vertiefte fachpraktische Ausbildung)

  6 Wochen Bergisches Studieninstitut Wuppertal (allgemeine und fachbezogene Rechtsgrundlagen)
   

Die genaue Gliederung der Ausbildung können Sie dem Ausbildungsplan entnehmen.

Beamtenverhältnis 

Während der Ausbildung befinden sie sich im Beamtenverhältnis auf Widerruf und unterliegen somit sämtlichen beamtenrechtlichen Vorschriften. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet automatisch mit erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung. Je nach Ausbildungsstelle tragen Sie die Beamtenbezeichnung Stadt-, Kreis- oder Regierungsvermessungsoberinspektoranwärter/in.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen ein abgeschlossenes Bachelorstudium an einer Fachhochschule bzw. Universität
    in der Fachrichtung „Vermessung“ oder „Geoinformatik“.
  • Sie sind nicht älter als 39 Jahre zum Einstellungstag, Ausnahmen gibt es z. B. bei anerkannter
    Schwerbehinderung/Gleichgestellten oder bei Erziehungszeiten.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-
    Mitgliedstaates.
  • Bei Ihnen liegen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (wie z. B. charakterliche,
    gesundheitliche und fachliche Eignung) vor.Ihr Führungszeugnis weist keine Eintragung auf.

Daneben erwarten wir von den Bewerberinnen und Bewerbern:

  • Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, hohe Sozialkompetenz, sicheres Auftreten.
  • schnelle Auffassungsgabe, Flexibilität, zielorientierte und selbstständige Arbeitsweise,
    Organisationsgeschick.
  • Aufgeschlossenheit für neue Aufgaben und für moderne Informationstechniken
  • Interesse an Naturwissenschaften und Verwaltungsarbeiten.

Vergütung

Sie bekommen Ihre Ausbildung bezahlt. Während der gesamten Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.355 € brutto (Einstiegsamt A 10) plus derzeit 70% Sonderzulage, also insgesamt ca. 2300 Euro pro Monat. Die aktuellen Bezügetabellen finden Sie im Internet beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW. Für Verheiratete wird ein Familienzuschlag von ca. 150 Euro monatlich gezahlt. Daneben erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen und haben einen Anspruch auf 30 Urlaubstage.

Bewerbung

Für die Laufbahnausbildung im vermessungstechnischen Dienst, erstes Einstiegsamt der
Laufbahngruppe 2 können Sie sich hier bewerben:

  • Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

    • als Aufsichtsbehörden (Dezernate 31)
    • als Flurbereinigungsbehörden (Dezernate 33)
    • Bezirksregierung Köln auch als für die Landesvermessung zuständige Behörde (Geobasis NRW)
  •  Landesbetrieb Straßenbau NRW
  • Vermessungs- und Katasterbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
  • Kommunale Vermessungsämter bei den kreisangehörigen Gemeinden
  • Regionalverband Ruhr
  • Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

Aktuelle Ausschreibungen für Ausbildungsplätze finden sich auf den Seiten der jeweiligen Ausbildungsstelle oder karriere.nrw .

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

So geht es nach der Ausbildung weiter:

Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung haben Sie im Land Nordrhein-Westfalen ausgezeichnete Aussichten auf eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis in die Ämtergruppe des vermessungstechnischen Dienstes im ersten Einstiegsamt der Laufb

ahngruppe 2. Sie können in ganz unterschiedlichen Behörden arbeiten. Mit dem Abschluss der Laufbahnausbildung und entsprechender Berufserfahrung in der Ausführung von Liegenschaftsvermessungen erfüllen Sie zusätzlich die Voraussetzung für die Zulassung zur Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin bzw. zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen.

Links

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.1 - VAPV 2.1)
  • Landesbeamtengesetz.