Landesflagge NRW

Landesflagge

Grün, Weiß und Rot

Die nordrhein-westfläischen Landesfarben Grün, Weiß und Rot sind abgeleitet von den Farben der beiden preußischen Provinzen Westfalen (weiß-rot) und Rheinland (grün-weiß). Man unterscheidet die Landesflagge und die Landesdienstflagge, deren Nutzung den Behörden des Landes vorbehalten ist.

Landesflagge Nordrhein-Westfalen

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Bild: Land NRW

Die Gestaltung der nordrhein-westfälischen Landesflagge ist 1953 durch Gesetz festgelegt worden. Die grün-weiß-rote Trikolore geht zurück auf die Farben der beiden preußischen Provinzen Westfalen (weiß-rot) und Rheinland (grün-weiß).

Sie wird von den Gemeinden und Gemeindeverbänden, dem Bund und anderen Stellen außerhalb der Landesverwaltung von Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie darf aber auch privat genutzt werden.

 

Landesdienstflagge

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Bild: Land NRW

Die Landesdienstflagge darf ausschließlich von Dienststellen des Landes genutzt werden. Sie kombiniert die Landesflagge mit dem Landeswappen. Dritte dürfen die Landesdienstflagge nicht verwenden. Ein Verstoß dagegen kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.