©Land NRW
Landesflagge Nordrhein-Westfalen
Die Gestaltung der nordrhein-westfälischen Landesflagge ist 1953 durch Gesetz festgelegt worden. Die grün-weiß-rote Trikolore geht zurück auf die Farben der beiden preußischen Provinzen Westfalen (weiß-rot) und Rheinland (grün-weiß).
Sie wird von den Gemeinden und Gemeindeverbänden, dem Bund und anderen Stellen außerhalb der Landesverwaltung von Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie darf aber auch privat genutzt werden.
Landesdienstflagge
Die Landesdienstflagge darf ausschließlich von Dienststellen des Landes genutzt werden. Sie kombiniert die Landesflagge mit dem Landeswappen. Dritte dürfen die Landesdienstflagge nicht verwenden. Ein Verstoß dagegen kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
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