Landtagswahlen
Das Land ist in 128 Wahlkreise eingeteilt. In jedem Wahlkreis wird ein/e Abgeordnete/r mit relativer Mehrheit direkt gewählt (Erststimme). Die übrigen 53 Abgeordneten werden aus den Landeslisten der Parteien mit der Zweitstimme gewählt. Der Anteil der Direktmandate liegt bezogen auf eine Gesamtsitzzahl von 181 folglich bei rund 70 % und damit im Vergleich mit anderen Landesparlamenten und dem Bundestag hoch.
Die letzte Landtagswahl fand am 15. Mai 2022 statt. Dem 18. nordrhein-westfälischen Landtag gehören 195 Abgeordnete an. 6 Überhangmandate haben zu 8 Ausgleichsmandaten geführt.
Wahlberechtigt bei Landtagswahlen sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Rechtsgrundlagen: Die Durchführung der Landtagswahlen ist im Landeswahlgesetz und ergänzend in der Landeswahlordnung geregelt.
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