SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Hilfe in Ausnahmesituationen

Katastrophenschutz

Die Hauptgefahren stellen zum Beispiel Hochwasser oder extreme Wetterlagen, wie Stürme, starke Regenfälle oder Dürreperioden, dar. Das Gleiche gilt für große Unglücksfälle mit vielen Verletzten oder für die Freisetzung von besonderen Gefahrstoffen in die Luft, den Boden oder das Wasser. Der Katastrophenschutz ist auch gefordert, wenn Pandemien drohen oder kritische Infrastruktureinrichtungen, wie etwa die Stromversorgung oder Kommunikationsverbindungen, ausfallen.

Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17.12.2015 (BHKG). Danach sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständige Katastrophenschutzbehörden, die bei Großeinsatzlagen oder in Katastrophenfällen das Zusammenwirken der Feuerwehren und Hilfsorganisationen gewährleisten müssen. Auf der mittleren Verwaltungsebene sind die Bezirksregierungen, darüber das Innenministerium zuständig.

Kreise, Bezirksregierungen und Innenministerium sind gemeinsam für das Krisenmanagement zuständig und mobilisieren im Ernstfall jeweils Krisenstäbe, die alle Fachverwaltungen bündeln und Gefahrenabwehrmaßnahmen koordinieren. Nach einem bundesweiten Modell wurden Ende Dezember 2004 in NRW die Aufgaben und Strukturen der Krisenstäbe im Lande neu geregelt, auch um als bevölkerungsreichstes Land Deutschlands ein Signal für ein bundesweit einheitliches und durchgängiges Führungssystem zu setzen. Mit Inkrafttreten des BHKG ist dieses Modell seit Beginn 2016 nun auch gesetzlich verankert.

Den Grundstock der Gefahrenabwehr bilden die fast 14.000 hauptberuflichen und 83.000 ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte in den 30 Berufsfeuerwehren und den 396 Freiwilligen Feuerwehren in den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden.

Innerhalb des Katastrophenschutzes liegt bei den Feuerwehren die Aufgabe des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung. Dazu gehören auch der Umgang mit Gefahrgut bei Unfällen und die Dekontamination von Personen und Material im Zusammenhang mit ABC-Stoffen.

Ergänzt wird der Katastrophenschutz im Land durch 241 Einsatzeinheiten der anerkannten Hilfsorganisationen: Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst und DLRG. Diese Einsatz-Einheiten verfügen insgesamt über ca. 20.000 gut ausgebildete ehrenamtliche Helfer, wobei eine Einsatz-Einheit aus ca. 30 Helferinnen und Helfern besteht und jeweils eine Sanitätsgruppe, eine Betreuungsgruppe, eine Führungs- und eine Technikkomponente umfasst. Die Ausrüstungen und Fahrzeuge der Hilfsorganisationen werden jeweils zu einem Drittel vom Land, vom Bund und von den Organisationen selbst gestellt. Die anerkannten Hilfsorganisationen sind mit ihren Einsatzeinheiten oder einzelnen Komponenten an der Gefahrenabwehr beteiligt. Dies reicht von der Anforderung von Krankenkraftwagen und Rettungswagen aus den Einsatzeinheiten bis zum Einsatz kompletter Einheiten bei Großunfällen.

Durch gezielte Maßnahmen des Innenministeriums in den zurückliegenden Jahren konnte der Katastrophenschutz weiter optimiert werden. Als Beispiel sind folgende Maßnahmen zu nennen:

  • Vereinheitlichung der überörtlichen Hilfe
  • Modernisierung der Landesausstattung
  • Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an aktuelle Herausforderungen des Katastrophenschutzes
  • Ausrüstung der Leitstellen mit einem modularen Warnsystem

Der Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen wird weiter konsequent auf die Hauptgefahren ausgerichtet und hinsichtlich der Ausstattung und Organisation laufend fortentwickelt.

Dabei spielt das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen in Münster eine wichtige Rolle. Es ist die zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Lebenslanges Lernen ist in der Gefahrenabwehr ein wichtiger Schlüssel für die erfolgreiche Einsatzbewältigung. Wir beobachten immer schnellere Veränderungen bei den Gefahrenpotenzialen, der Einsatztechnik und Einsatztaktik. Daher muss das Fachwissen der Einsatzkräfte stetig erweitert und angepasst werden. Das Institut der Feuerwehr muss damit Schritt halten und in der Ausbildung und Lehre diese Entwicklungen nachvollziehen.

So hat sich das Institut aus einer ursprünglich reinen "Feuerwehrschule" zu einer modernen Ausbildungseinrichtung für den Brand- und Katastrophenschutz entwickelt und trägt mit den angegliederten Kompetenzzentren zur stetigen Verbesserung der Entwicklung im Brandschutz, der Hilfeleistung und dem Katastrophenschutz bei.