SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Um behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) zu werden, bedarf es einer förmlichen Organisationsverfügung, die allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt zu geben ist. Der Verantwortliche veröffentlicht die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und teilt diese Daten der Aufsichtsbehörde mit.