Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat, der den Bürgerinnen und Bürgern ein Höchstmaß an Freiheit garantiert. Der Verfassungsschutz dient der Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder.
Dem im Grundgesetz verankerten Föderalismusprinzip folgend wird der Verfassungsschutz in den Ländern von den jeweiligen Landesämtern für Verfassungsschutz wahrgenommen. Bund und Länder sind verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist hierfür zentrale Koordinierungsstelle.
Eine Übersicht über die einzelnen Verfassungsschutzbehörden mit Links und Kontaktangaben bietet die Webseite
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