SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

142.388 Unterschriften für das Volksbegehren "G9 jetzt" abgegeben - Landeswahlleiter Schellen gibt Ergebnis der amtlichen Listenauslegung bekannt

14.06.2017

142.388 Bürgerinnen und Bürger haben während der länger als 4 Monate laufenden Auslegung der amtlichen Listen das Volksbegehren „G9 jetzt“ durch ihre Unterschrift unterstützt. Landesweit waren in Nordrhein-Westfalen insgesamt 13.170.229 Bürgerinnen und Bürger dazu berechtigt, sich zur Unterstützung des Volksbegehrens in die amtlich ausgelegten Listen einzutragen. Eine Unterschrift in den amtlich ausgelegten Listen war bis zum 7. Juni 2017 möglich. 24.380 Bürger in NRW haben die Möglichkeit genutzt, einen Eintragungsschein bei der Gemeindebehörde zu beantragen. Mit diesem Eintragungsschein können Bürger - ähnlich wie bei der Briefwahl - an einem Volksbegehren teilnehmen, ohne persönlich bei der Gemeinde zu erscheinen.

Die Initiatoren des Volksbegehrens haben jetzt noch die Möglichkeit in der freien Unterschriftensammlung Unterstützer zu gewinnen. Das Volksbegehren „G9 jetzt“ ist nach Artikel 68 Absatz 1 Satz 7 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung rechtswirksam, wenn es von mindestens 8 Prozent aller Stimmberechtigten gestellt wird. Für ein erfolgreiches Volksbegehren sind demnach 1.053.619 gültige Unterstützungsunterschriften nötig. Neben den bereits vorliegenden 142.388 Eintragungen aus der amtlichen Listenauslegung, müssten also von den Initiatoren des Volksbegehrens „G9 jetzt“ noch mindestens 911.231 gültige Unterstützungsunterschriften durch die freie Unterschriftensammlung vorgelegt werden.

Nach dem Ende der amtlichen Listenauslegung beginnen die Gemeinden jetzt damit, die Stimmberechtigung für die Unterschriften auf den bereits vorliegenden Listen aus der freien Unterschriftensammlung zu prüfen. Die freie Unterschriftensammlung endet spätestens am 4. Januar 2018.