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FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Bundestagswahl 2025: Landeswahlausschuss stellt Zweitstimmenergebnis für Nordrhein-Westfalen fest

Die Landeswahlleiterin teilt mit:
Der Landeswahlausschuss hat heute das Zweitstimmenergebnis der Bundestagswahl 2025 für Nordrhein-Westfalen festgestellt. Grundlage der Feststellungen des Landeswahlausschusses sind die Ermittlungen und Feststellungen der 64 Kreiswahlausschüsse sowie deren rechnerische Überprüfung durch die Landeswahlleiterin.

Insgesamt waren in Nordrhein-Westfalen 12.884.209 Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt. Davon gaben am 23. Februar 10.587.740 ihre Stimme ab. Die Anzahl der ungültigen Stimmen belief sich auf 61.606, so dass insgesamt 10.526.134 gültige Zweitstimmen abgegeben wurden. Diese verteilen sich wie folgt auf die Landeslisten der angetretenen Parteien:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) / 2.108.434

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) / 3.170.627

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) / 1.300.901

Freie Demokratische Partei (FDP) / 462.446

Alternative für Deutschland (AFD) / 1.770.379

Die Linke (Die Linke) / 877.123

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ  (Tierschutzpartei) / 133.480

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) / 59.077

Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) / 22.219

Die Gerechtigkeitspartei - Team Todenhöfer / 20.021
 
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) / 52.891

Volt Deutschland (Volt) / 68.915

Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) / 4.045

Partei des Fortschritts (PdF) / 17.965

BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) / 13.669

Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) / 432.911

MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25) / 4.295

WerteUnion (WerteUnion) / 6.736

Der Bundeswahlausschuss tritt am 14. März 2025 in Berlin zusammen, um das abschließende Wahlergebnis für die gesamte Bundesrepublik festzustellen. Anschließend macht die Landeswahlleiterin das endgültige Wahlergebnis für das Land NRW und die im Land gewählten Bewerberinnen und Bewerber öffentlich bekannt. Die gewählten Bewerberinnen und Bewerber erlangen die Mitgliedschaft im 21. Deutschen Bundestag mit Eröffnung der ersten Sitzung nach der Wahl am 25. März 2025, sofern sie nicht zuvor die Ablehnung des Mandats gegenüber der Landeswahlleiterin erklären. Eine formelle Annahme der Wahl ist nicht erforderlich.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter www.wahlen.nrw. Fortan können Sie sich auch auf den Social-Media-Plattformen Instagram und Facebook (jeweils Ministerium des Innern des Landes NRW / @innen.nrw) sowie über den Messenger WhatsApp (Ministerium des Innern des Landes NRW) über Themen und Termine informieren.

 

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Herausgeber:
Landeswahlleiterin Nordrhein-Westfalen
Ministerium des Innern
Friedrichstraße 62 - 80
40217 Düsseldorf
Tel.: 0211-871-1111
Mail: landeswahlleiterin[at]im.nrw.de (landeswahlleiterin[at]im[dot]nrw[dot]de)

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