SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Bundestagswahl 2025: Noch einen Monat bis zur Bundestagswahl

Die Landeswahlleiterin teilt mit:

Es ist noch ein Monat bis zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages. Am kommenden Freitag entscheidet der Landeswahlausschuss über die Zulassung der Landeslisten der Parteien, die in Nordrhein-Westfalen mit der Zweitstimme gewählt werden können.

In Nordrhein-Westfalen wollen 24 Parteien mit eigenen Landeslisten zur Bundestagswahl am 23. Februar antreten. Sie haben bis zum Fristende am Montagabend ihre Landeslisten bei der Landeswahlleiterin eingereicht, wie Monika Wißmann mitteilte.

Von den 24 Parteien mussten 15 mindestens 2.000 Unterstützungsunterschriften beibringen, da sie weder mit fünf Abgeordneten im Bundestag noch im Landtag seit der letzten Wahl vertreten sind.
Folgende Parteien (in der Reihenfolge, in der die Landeslisten auf dem Stimmzettel erscheinen würden) haben bei der Landeswahlleiterin Landeslisten eingereicht:

Stimmzettelposition / Kurzbezeichnung / Langbezeichnung
1 / SPD / Sozialdemokratische Partei Deutschlands
2 / CDU / Christlich Demokratische Union Deutschlands
3 / GRÜNE / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
4 / FDP / Freie Demokratische Partei
5 / AfD / Alternative für Deutschland
6 / Die Linke/ Die Linke
7 / Tierschutzpartei / PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
8 / Die PARTEI / Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
9 / dieBasis / Basisdemokratische Partei Deutschland
10 /    / Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
11 / FREIE WÄHLER / FREIE WÄHLER
12 / PIRATEN / Piratenpartei Deutschland
13 / Volt / Volt Deutschland
14 / Bündnis C / Bündnis C - Christen für Deutschland
15 / ÖDP / Ökologisch-Demokratische Partei
16 / PdH / Partei der Humanisten
17 / MLPD / Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
18 / PdF / Partei des Fortschritts
19 / Volksabstimmung / Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung
20 / BÜNDNIS DEUTSCHLAND / BÜNDNIS DEUTSCHLAND
21 / BSW / Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit
22 / DAVA / Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch
23 / MERA25 / MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit
24 / WerteUnion / WerteUnion

An der Wahl zum Bundestag können rund 12,6 Mio. Wahlberechtigte, davon 6,5 Mio. Frauen und 6,1 Mio. Männer teilnehmen. (Quelle: Bevölkerungsstatistik NRW).  

An sie wendet sich die Landeswahlleiterin mit folgenden Hinweisen und Empfehlungen:

„Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 2. Februar 2025 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Diese werden aktuell von den Wahlämtern der Städte und Gemeinden verschickt.

Achten Sie darauf, dass Ihnen alle Wahlunterlagen gut zugestellt werden können. Wichtig ist, dass Ihr Briefkasten zugänglich und Ihr Name gut sichtbar am Briefkasten angebracht ist. Sollten Sie bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten, wenden Sie sich unmittelbar an ihre Gemeinde. Einsprüche wegen einer Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses müssen bis spätestens 7. Februar eingelegt werden.

Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie Angaben zur Wahlzeit und zu Ihrem Wahlraum, beispielsweise ob dieser barrierefrei ist. Falls Sie am Wahltag, den 23. Februar 2025 nicht zur Urnenwahl in Ihrem Wahlraum gehen können, besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag zur Anforderung des Wahlscheines abgedruckt, den Sie zur Briefwahl benötigen. Wenn Sie Briefwahl beantragen möchten, tun Sie das unmittelbar nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Um angesichts des kurzen Zeitraums bis zum Wahltag die Postlaufzeiten zu vermeiden, empfehle ich, den Briefwahlantrag direkt beim Wahlamt abzugeben oder die von der Gemeinde angebotenen Möglichkeiten eines elektronischen Antrages zu nutzen.

Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen ist erst möglich, wenn die Gemeinden über die Stimmzettel verfügen. Dies wird voraussichtlich ab der ersten Februarwoche der Fall sein. Dann werden viele Gemeinden auch Briefwahlzentren öffnen, in denen Sie direkt die Briefwahl beantragen und Ihre Briefwahlunterlagen ausfüllen und abgeben können. Diese „Briefwahl vor Ort“ ist eine gute Möglichkeit, ohne Rücksicht auf Versendungszeiten sicher wählen zu können.“

„Jede Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger“, erklärte Wißmann. „Nehmen Sie Ihr demokratisches Mitwirkungsrecht wahr.

 

Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie unter www.wahlen.nrw

 

-----

 

Herausgeber:
Landeswahlleiterin Nordrhein-Westfalen
Ministerium des Innern
Friedrichstraße 62 - 80
40217 Düsseldorf
Tel.: 0211-871-1111
Mail: landeswahlleiterin[at]im.nrw.de (landeswahlleiterin[at]im[dot]nrw[dot]de)

Hinweis:
Sollten Sie unsere Meldungen nicht mehr erhalten wollen, können Sie Ihr Abo auf der folgenden Seite abmelden:
https://www.im.nrw/service/newsletter