Am kommenden Montag, den 28. Juli 2025, findet im Landtag Nordrhein-Westfalen eine öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses statt. Gegenstand der Sitzung sind Beschwerden gegen Entscheidungen der Wahlausschüsse der kreisfreien Städte und Kreise über die Wahlvorschläge für Wahlen zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeis-ter, zu den Kreistagen sowie zu den Räten und Bezirksvertretungen.
- Zeit: Montag, 28. Juli 2025, 10.30 Uhr
- Ort: Landtag, Raum E 3 A 02, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Dem Landeswahlausschuss liegen insgesamt 10 Beschwerden vor. Sie betreffen die kreisfreien Städte Leverkusen, Aachen, Essen, Duisburg, Gel-senkirchen, Köln und Düsseldorf sowie den Kreis Wesel. Betroffen sind die Parteien AfD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und WerteUnion. Ebenfalls betroffen sind die Wählergruppen Solidarität für Duisburg (SfD), Aufbruch Leverkusen und Bund Zukunft Deutschland (BZD). Auch wird über nicht zugelassene Bewerber für die Wahl zur Oberbürgermeisterin bzw. zum Oberbürgermeister in Aachen und Leverkusen verhandelt.
Einladung: Landeswahlausschuss entscheidet über Beschwerden zur Kommunalwahl 2025
Es geht beispielsweise um eventuelle Fehler in den Aufstellungsversammlungen der Parteien und Wählergruppen, um die Anerkennung von Unterla-gen zur Einreichung von Wahlvorschlägen oder um die Erfüllung von Wählbarkeitsvoraussetzungen der Kandidatinnen und Kandidaten.
Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleiterin (Vorsit-zende), zehn Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags und zwei Richtern des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. Angehört werden in der Sitzung die Vertrauenspersonen der betroffenen Wahlvorschläge sowie die jeweils zuständigen Wahlleiterinnen oder Wahlleiter der Stadt oder des Kreises.
Die Entscheidungen des Landeswahlausschusses sind abschließend. Lediglich im Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl besteht dann noch eine Anfechtungsmöglichkeit mit dem Ziel, die Gültigkeit der Wahl zu überprüfen.
Beschwerden gegen die Entscheidungen der Wahlausschüsse der kreisangehörigen Gemeinden werden nicht im Landeswahlausschuss verhandelt. Hierfür sind die Wahlausschüsse der Kreise zuständig, die spätestens am 29. Juli tagen.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Kommunalwahl am 14. September 2025 finden Sie unter www.wahlen.nrw.
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