Strafbares können Sie bei jeder Polizeidienststelle anzeigen, also wenn zum Beispiel ein Hakenkreuz abgebildet ist oder volksverhetzende Inhalte vorhanden sind, eine Flagge des sogenannten IS (Islamischer Staat) gezeigt oder offen zu Gewalttaten aufgerufen wird.
Den Verfassungsschutz NRW interessieren solche Internetseiten natürlich auch. Eine Mitteilung an uns ersetzt aber nicht die Anzeige bei der Polizei oder die Meldung bei einer der unten genannten zuständigen Stellen.
Für die Aufsicht über das Internet sind die Landesmedienanstalten zuständig. Diese bedienen sich dabei der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Die KJM arbeitet eng mit jugendschutz.net zusammen; das ist eine Einrichtung der Länder, die ihre langjährige Erfahrung mit dem Jugendschutz im Internet einbringt und die KJM bei der Aufsicht unterstützt.
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