SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Häufige Fragen

Hochwasser-Gebiete

Die Unwetterkatastrophe hat Regionen im Süden und Westen von Nordrhein-Westfalen schwer getroffen. Trotz der Folgen werden auch die Bürgerinnen und Bürger aus den Hochwasserregionen auf einfachem und sicherem Weg ihre Stimme für die diesjährige Bundestagswahl abgeben können. Niemand muss auf sein Wahlrecht verzichten.

Sollte die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen aufgrund fehlender Infrastruktur ausnahmsweise bis zum 5. September nicht möglich sein, können die notwendigen Informationen über die Wahl – wie die Adresse von Wahlräumen, Wahlzeit oder der Ablauf der Briefwahl – durch Plakate, über das Internetangebot der Kommunen, Hörfunk, Fernsehen oder Zeitungen öffentlich bekannt gemacht werden. Briefwahlanträge können auch ohne Wahlbenachrichtigung bei den Heimatgemeinden oder online gestellt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die sich zurzeit nicht in ihrer Wohnung aufhalten können.

Für die Durchführung der Wahl ist überall gesorgt. Nach derzeitigem Stand werden am Wahltag die üblichen Wahlräume für die Urnenwahl ganz überwiegend zur Verfügung stehen. Ansonsten werden die Gemeinden Alternativen (z. B. stabiles Zelt, ortsfester Bus oder Container) anbieten. Die vom Hochwasser betroffenen Städte und Gemeinden sind zuversichtlich, eine ausreichende Anzahl an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewinnen zu können.

Briefwahl

Bei den vergangenen Wahlen gab es einen kontinuierlichen Anstieg von Briefwählern, der bei Wahlen während der Corona-Pandemie überdurchschnittlich zugenommen hat. Da aktuell wieder höhere Infektionszahlen gemeldet werden, ist trotz Impfkampagne und Testmöglichkeiten mit einem spürbarhöheren Briefwahlanteil bei der Bundestagswahl in NRW zu rechnen.

Briefwahlanteile (Wählerinnen und Wähler mit Wahlschein) in NRW vor der Corona-Pandemie:

Bundestagswahl 2013 26,1 %,
Bundestagswahl 2017 30,9 % (bundesweit 28,6 %),

Europawahl 2014 27,2 %,
Europawahl 2019 28,2 %

Landtagswahl 2012 23,3 %,
Landtagswahl 2017 24,9 %

Kommunalwahlen 2014 26,5 %
 

Briefwahlanteile (Wählerinnen und Wähler mit Wahlschein) bei Wahlen während der Corona-Pandemie:

Kommunalwahlen NRW 13.09.2020 42,8 %
Landtagswahl Baden-Württemberg 14.03.2021 51,5 %
Landtagswahl Rheinland-Pfalz 14.03.2021 66,5 %
Landtagswahl Sachsen-Anhalt 06.06.2021 29,1 %

Masken

In den Wahlräumen und auf den Zuwegen besteht Maskenpflicht nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 CoronaschutzVO vom 17. August 2021. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht ist als Ordnungswidrigkeit zu bewerten (§ 6 Absatz 2 Nummer 2 CoronaschutzVO).

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist (§ 3 Absatz 2 Nummer 18 CoronaschutzVO).

Hier die entsprechenden Auszüge der rechtlichen Regelungen zum Nachlesen:

§ 3 Maskenpflicht

(1) An folgenden Orten ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen:

2.  in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, soweit diese Innenräume – mit oder ohne Eingangskontrolle – auch Kundinnen und Kunden beziehungsweise Besucherinnen und Besuchern zugänglich sind, einschließlich den Brief- und Urnenwahlräumen für die Bundestagswahl 2021 und deren Zuwegen innerhalb des Wahlgebäudes,

(2) Abweichend von Absatz 1 kann auf das Tragen einer Maske ausnahmsweise verzichtet werden
18. von Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.

Vorbereitung Landtagswahl

Die Vorbereitungen für die Landtagswahl laufen bereits. Nach Einteilung der Wahlkreise und der Festsetzung des Wahltages durch die Landesregierung finden bereits die Aufstellungsversammlungen zur Wahl der Landeslisten und der Kreiswahlvorschläge statt. Die Parteien, die schon Landeslisten aufgestellt haben und Unterstützungsunterschriften sammeln müssen, erhalten die dazu nötigen amtlichen Formulare durch die Landeswahlleitung.