SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Hizb ut-Tahrir (Islamische Befreiungsfront - HuT)

Sitz/Verbreitung

Keine offizielle Vertretung in Deutschland, regionale Schwerpunkte der Anhänger in Nordrhein-Westfalen sind Duisburg, Essen, Dortmund und Münster.

Gründung/Bestehen

1953

Veröffentlichungen

Mehrsprachiges Web-Angebot

Kurzportrait/Ziele

Die Hizb ut-Tahrir (HuT) wurde 1953 von dem Rechtsgelehrten Scheich Taqi ad-Din an-Nabhani, einem ehemaligen Mitglied der ägyptischen und palästinensischen Muslimbruderschaft, gegründet. Es handelt sich um eine pan-islamistische Bewegung, die sich an alle Muslime richtet. Vorrangige Ziele der Organisation sind die Wiedereinführung des 1924 durch die Republik Türkei abgeschafften Kalifats und die Errichtung eines islamischen Staats unter Führung eines Kalifen. Dieser soll die Scharia als Grundlage und Maßstab staatlichen Handelns im Kalifat durchsetzen und als „Schild der Umma“ (islamische Gemeinschaft) die vermeintlich weltweit bedrohten Muslime vor Unterdrückung beschützen. Säkulare Staatsformen stehen hierzu im Widerspruch und werden bekämpft. Islam und Demokratie sind für die HuT nicht miteinander vereinbar. Zur Durchsetzung ihrer Ziele versucht die HuT vor allem einflussreiche Persönlichkeiten und Akademiker zu rekrutieren, die ihre herausgehobene gesellschaftliche Position zur gezielten Einflussnahme im Sinne der HuT nutzen sollen. In den meisten muslimisch geprägten Ländern ist die HuT verboten. Seit dem 15. Januar 2003 unterliegt die HuT auch in Deutschland einem Betätigungsverbot.

Im Gegensatz zu anderen islamistischen Organisationen agiert die HuT rein politisch und bietet keine religiösen Dienstleistungen an.

Finanzierung

Spenden

Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit

Das vom Bundesminister des Innern ausgesprochene Betätigungsverbot wurde am 25. Januar 2006 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 19. Juni 2012 die Klage der HuT gegen das Betätigungsverbot für unzulässig erklärt. Der EGMR sah es als erwiesen an, dass die HuT dem Staat Israel das Existenzrecht abspricht. Sie habe ferner den Sturz von Regierungen in muslimisch geprägten Staaten gefordert. Diese sollten nach Vorstellung der HuT durch ein auf den Regeln der Scharia basierendes Kalifat ersetzt werden, das man allerdings nicht mit Gewalt erkämpfen will.

Die HuT kennzeichnet zudem ein besonders stark ausgeprägter Antisemitismus. Juden, aber auch Christen, gelten – entgegen der mehrheitlich von islamischen Gelehrten vertretenen Meinung – als Ungläubige. Ihre Lebensform sei abzulehnen. Mit ihnen solle möglichst kein Kontakt gehalten werden, da sie untereinander ein Bündnis eingegangen seien, um den Islam zu zerstören.

Aufgrund der gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ideologie sowie des Antisemitismus der HuT unterliegt diese nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 VSG NRW der Beobachtung durch den Verfassungsschutz.