SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Info-Paket zum „Sicherheitspaket I“ online

07.12.2018

Das Innenministerium ist heute mit einem umfangreichen Info-Paket zum „Sicherheitspaket I“ online gegangen. Unter der Internetadresse www.sicherheitspaketeins.nrw erhalten die Besucher ab sofort vielfältige Informationen zu der geplanten Reform des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes - übersichtlich sortiert in den Rubriken „Was ist neu?“, „Häufig gestellte Fragen“, „Dokumente“ und „Chronologie“. So können sie sich rechtzeitig vor der abschließenden Debatte über das Gesetzespaket am kommenden Mittwoch selbst ein Bild von den geplanten Änderungen machen.

„Mir war es wichtig, auch hier das Transparenz-Versprechen einzulösen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich aus erster Hand über die geplanten neuen Befugnisse für unsere Polizei informieren können“, sagte Innenminister Herbert Reul zum Start des neuen Angebots. „Gerade im Internet kursieren unheimlich viele Halb- und Unwahrheiten über den Gesetzentwurf. Zum Beispiel wird von Kritikern immer wieder unterschlagen, dass der geplante Polizeigewahrsam unter einem strikten Richtervorbehalt steht. Da wollen wir Aufklärungsarbeit leisten“, so Reul. „Selbstverständlich wird die Polizei auch in Zukunft niemanden „einfach so wegsperren“ können. Sie will es auch gar nicht.“

In der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ gibt es Antworten auf mehr als 30
Fragen. Auf der Unterseite „Dokumente“ können die Nutzer sowohl den
ursprünglichen Gesetzentwurf als auch die Änderungsanträge der beiden
regierungstragenden Fraktionen herunterladen. Außerdem findet sich dort
eine Gegenüberstellung der derzeit gültigen und der geplanten
Gesetzeslage. Unter „Chronologie“ ist der Ablauf der fast einjährigen
parlamentarischen Debatte im Landtag eingestellt.

Die neue Homepage zum „Sicherheitspaket I“ finden Sie im Netz unter
www.sicherheitspaketeins.nrw