SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Kommunen gegen Extremismus

Für eine erfolgreiche Bekämpfung von Extremismus, bedarf es einer gezielten Prävention vor Ort.

Um Kommunen, Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen bei Fragen und Unsicherheiten im Umgang mit jeglicher Art von Extremismus zu unterstützen, wurde im Jahr 2014 das Präventionsprojekt „Kommunen gegen Extremismus“ ins Leben gerufen.

Das Projekt zielt darauf ab, sämtlichen Formen von Extremismus bereits frühzeitig entgegenzuwirken. Zudem soll ein unkomplizierter Austausch und Informationsvermittlung gewährleistet werden.

Bei dem Projekt arbeiten der polizeiliche Staatsschutz, der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz sowie die beteiligten Kommunen, Gemeinden, Städte und Kreise eng und vertrauensvoll zusammen.

Was bietet das Programm den teilnehmenden Kommunen, Kreisen und kreisfreien Städten?

  • Direkten Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern des Programms, dem Verfassungsschutz und den örtlich zuständigen Kriminalinspektionen Staatsschutz der Polizei
  • Aufklärungsveranstaltungen zum Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und Auslandsbezogenen Extremismus, um Grundlagen über Strukturen, Erscheinungsformen und Ideologieelemente zu vermitteln
  • Sensibilisierungsveranstaltungen durch den Verfassungsschutz und den polizeilichen Staatsschutz
  • Unterstützung bei der Suche verschiedener Präventionsmöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen
  • Darlegung von Erkenntnissen zu den angefragten Aspekten und Problemlagen, um den Mitgliedern eine eigene Einschätzung der Situationen zu ermöglichen
  • Unterstützung durch den polizeilichen Staatsschutz bei strafrechtlichen Fragen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
  • Mitglieder können Erkenntnisse über Auffälligkeiten an das Postfach des Projektes zur Kenntnis weiterleiten
  • Jährliche Darstellung der aktuellen Lage zu extremistischen Bestrebungen in den jeweiligen Regionen
  • Jährliche Veranstaltungen, um einen kontinuierlichen Austausch zu gewährleisten

Grenzen des Projekts?

  • Es findet keine Beratung mit Blick auf konkrete Entscheidungen und Handlungen der Kommune statt. Aber es kann zu anderen relevanten Präventionsakteuren weitervermittelt werden.
  • Das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen bildet den rechtlichen Rahmen der Arbeit, was zum Beispiel bedingt, dass keine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt.

Welche Akteure sind Teil des Projektes?

Das Projekt strebt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und beidseitiges Informationsaustausch an. Dadurch sollen die Mitglieder mit Unsicherheiten und Fragen zu sicherheitsrelevanten Themen in den verschiedenen extremistischen Phänomenbereichen nicht allein gelassen, sondern durch die beiden Institutionen unterstützt werden.

  • Alle Staatsschutzstellen in Nordrhein-Westfalen
  • Verschiedene Referate des Verfassungsschutzes NRW, sowohl Prävention, als auch Fachreferate der einzelnen Phänomenbereiche

Wo kann ich Kommunen gegen Extremismus erreichen?

An die Mailadresse kge[at]im1.nrw.de (kge[at]im1[dot]nrw[dot]de) können Sie gerne jederzeit Hinweise oder Fragen in Bezug auf die verschiedenen Phänomenbereiche senden.

Wir helfen Ihnen gerne.