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Landeswahlausschuss gibt fünf Beschwerden gegen Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse statt und weist vier Beschwerden zurück

08.04.2022

Der Landeswahlausschuss hat heute fünf Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Kreiswahlvorschlägen stattgegeben und vier Beschwerden als unzulässig verworfen.

Stattgegeben wurde zwei Beschwerden der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 48 Krefeld I - Viersen III und 49 Krefeld II gegen die Nichtzulassung der beiden Kreiswahlvorschläge der Alternative für Deutschland (AfD), weil inzwischen feststeht, dass die Kreiswahlvorschläge ordnungsgemäß unterzeichnet wurden. Drei Mitglieder des bei der Einreichung des Kreiswahlvorschlags amtierenden Landesvorstands hatten die Kreiswahlvorschläge unterschrieben. Somit kann die AfD in beiden Wahlkreisen auch mit Direktkandidaten an der Landtagwahl teilnehmen.

Daneben wurde einer Beschwerde der Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 55 Kleve II und zwei Beschwerden des Kreiswahlleiters für die Wahlkreise 76 Borken I und 77 Borken II gegen die Zulassung der dortigen Kreiswahlvorschläge der Alternative für Deutschland (AfD) stattgegeben, weil die Unterzeichnung nicht durch drei Mitglieder des im Zeitpunkt der Einreichung amtierenden Landesvorstands erfolgt war. Daher ist in diesen drei Wahlkreisen eine Teilnahme der AfD an der Landtagswahl mit Direktkandidaten nicht möglich.

Als unzulässig zurückgewiesen wurde die Beschwerde einer Privatperson gegen die Zulassung des Kreiswahlvorschlags der Alternative für Deutschland (AfD) für den Wahlkreis 31 Bonn II, weil die Beschwerdebefugnis fehlte.

Entsprechendes gilt für zwei durch anwaltliches Schreiben erhobene Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Kreiswahlvorschläge der Alternative für Deutschland (AfD) für die oben bereits genannten Wahlkreise 48 Krefeld I - Viersen III und 49 Krefeld II, da hier Beschwerden der Vertrauensperson selbst erforderlich gewesen wären.

Ebenfalls unzulässig war die Beschwerde der Vertrauensperson gegen die Zulassung des Kreiswahlvorschlags der Partei DIE LINKE (DIE LINKE) für den Wahlkreis 50 Mönchengladbach I, die sich ausschließlich gegen die geschlechterbezogene Berufsbezeichnung des Bewerbers in der Zulassung richtete.

Nach den heutigen Beschlüssen des Landeswahlausschusses stehen für die Wahl am 15. Mai 2022 nun sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten endgültig fest. „Der Landeswahlausschuss entscheidet laut Gesetz abschließend“, erklärte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen heute in Düsseldorf. „Nachdem Ende März bereits die Landeslisten von 29 Parteien zugelassen wurden, ist nun auch verbindlich festgelegt, welche Kandidatinnen und Kandidaten sich in den 128 Wahlkreisen um ein Direktmandat bewerben.“ Jetzt können die Stimmzettel für alle Wahlkreise gedruckt werden. „Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Vorbereitung der Briefwahl“, so Schellen.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 finden Sie unter www.wahlen.nrw.