Es handelt sich insbesondere um Städte und Gemeinden in den Wahlkreisen 88 Aachen II, 92 Euskirchen/Rhein-Erft Kreis II und 98 Rhein-Sieg Kreis II.
Für das Wahlverfahren in den besonders betroffenen Gebieten gilt:
Wahlbenachrichtigungen
Sofern die bis zum 5. September vorgesehene postalische Zustellung von Wahlbenachrichtigungen ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, können die notwendigen Informationen über die Wahl – wie die Adresse von Wahlräumen, Wahlzeit oder der Ablauf der Briefwahl – durch Plakate, über das Internetangebot der Kommunen, Hörfunk, Fernsehen oder Zeitungen öffentlich bekannt gemacht werden.
Briefwahl
Briefwahlanträge können auch ohne Wahlbenachrichtigung bei der zuständigen Heimatgemeinde gestellt werden. Selbstverständlich kann dies online geschehen. Diese Möglichkeit gilt auch für Wahlberechtigte, die sich wegen der Unbewohnbarkeit ihrer Wohnung derzeit an einem anderen Ort aufhalten.
Wahltag
Am Wahltag werden die üblichen Wahlräume für die Urnenwahl ganz überwiegend zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls wird die Gemeinde eine Alternative (z. B. stabiles Zelt, ortsfester Bus oder Container) anbieten.
Der Landeswahlleiter dankt bereits jetzt den betroffenen Kreiswahlleitungen, den Beschäftigten in den jeweiligen Kommunalverwaltungen und den ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern: „Das besondere Engagement vor Ort für die ordnungsmäße und rechtssichere Durchführung der Bundestagswahl 2021 auch unter erschwerten Bedingungen setzt ein wichtiges Zeichen für eine lebendige Demokratie.“
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