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Landeswahlleiter stellt die wichtigsten Zahlen zur NRW-Landtagswahl vor

04.05.2022

Mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl in NRW hat Landeswahlleiter Wolfgang Schellen am Mittwoch (4. Mai 2022) die wichtigsten Zahlen und Daten zusammengefasst:

„Mindestens 181 Abgeordnete werden für fünf Jahre gewählt, davon 128 als Direktkandidatinnen oder Direktkandidaten in den Wahlkreisen und 53 über die Landeslisten der Parteien. Die Mandatszahl steigt, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen. So entstandene Überhang-Mandate werden durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien im Landtag kompensiert, bis die Verteilung der Sitze das Zweitstimmenverhältnis aller Parteien korrekt abbildet.“

Bei der letzten Landtagswahl ergaben sich aufgrund von 6 Überhang-Mandaten 12 Ausgleichsmandate, so dass 199 Abgeordnete in den Landtag einzogen. Die Regierungsfraktionen von CDU (72) und FDP (28) kamen zusammen auf 100, die Oppositionsfraktionen von SPD (69), AfD (16) und GRÜNEN (14) auf 99 Sitze.

Über die Mehrheitsverhältnisse im Landtag entscheidet also die Zweitstimme, mit der aktuell eine von 29 Landeslisten in der rechten Spalte des Stimmzettels (blau gedruckt) gewählt werden kann. Wegen der Sperrklausel schafft es eine Partei aber nur dann über die Zweitstimmen ins Parlament, wenn sie mindestens 5 % der Zweitstimmen erhält. Auf allen Landeslisten finden sich insgesamt 870 Bewerberinnen und Bewerber, auf dem Stimmzettel erscheinen maximal die ersten fünf einer Landesliste.

Im Wahlkreis ist erfolgreich, wer als Direktkandidatin oder -kandidat die meisten Stimmen in der linken Spalte des Stimmzettels (schwarz gedruckt) bekommt. Eine absolute Mehrheit von über 50 % der Erststimmen ist nicht erforderlich. Im gesamten Land treten 1.111 Direktkandidatinnen und -kandidaten an. 606 Direktkandidatinnen und -kandidaten von Parteien stehen zugleich auf deren Landeslisten. Auch Wählergruppen können Direktkandidaten aufstellen, und eine Kandidatur als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber im Wahlkreis ist ebenfalls möglich.

Wahlberechtigt sind rund 13 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 29. April 2022 in NRW wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Wahlberechtigtenzahl von rund 101.500 pro Wahlkreis.

Bei der letzten Landtagswahl 2017 gaben knapp 8,6 Millionen Wahlberechtigte ihre Stimmen ab, die Wahlbeteiligung betrug 65,2 %. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 lag die Wahlbeteiligung in NRW bei 76,4 %. „Hier wäre also noch Luft nach oben“, so der Landeswahlleiter.

Wichtig für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung ist die Briefwahl, die bis zum 13. Mai um 18 Uhr beantragt werden kann. Wer sich dazu erst spät entschließt, sollte die Unterlagen im Wahlamt seiner Gemeinde abholen. In diesem Fall kann die Briefwahl auch an Ort und Stelle stattfinden. Dann muss der hellrote Wahlbrief nicht mehr per Post zurückgesandt oder bei der Gemeinde eingeworfen werden. Spätestens am Wahlsonntag (15. Mai) bis 18 Uhr muss der Wahlbrief bei der Heimatgemeinde eintreffen, damit die Stimmabgabe gültig ist.

Bei der Landtagswahl 2017 betrug der Briefwähleranteil 24,9 %, bei der Bundestagswahl im September 2021 unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie bereits 47,3 %. „Auch die deutlich gestiegenen Briefwähleranteile bei den Landtagswahlen im Jahr 2021 und im Saarland Ende März lassen erwarten, dass die Briefwahl bei der NRW-Landtagswahl 2022 wohl deutlich stärker genutzt werden wird als 2017“, vermutet der Landeswahlleiter.

Auch diesen Aspekt berücksichtigen die Kommunen bei der Vorbereitung der Landtagswahl. Für die landesweit etwa 16.000 Brief- und Urnenwahlvorstände benötigen sie rund 110.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. „Wahlen sollen selbstverständlich demokratische Teilhabe gewährleisten. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Wahlberechtigen aber auch bei der Durchführung der Wahl maßgeblich mitwirken. Deshalb nochmals meine Bitte an alle Wahlberechtigten: Unterstützen Sie die Wahl und Ihre Kommune durch Ihre Bereitschaft, Mitglied in einem Wahlvorstand zu werden!“, appellierte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 finden Sie unter www.wahlen.nrw