SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Landeswahlleiter Wolfgang Schellen:

25.02.2022

Der Landeswahlausschuss hat heute (25. Februar) zehn politische Vereinigungen als Parteien für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 anerkannt. Als sogenannte nicht-etablierte politische Vereinigungen waren sie seit der letzten Wahl weder im Bundestag noch in einem der 16 Landtage durchgängig vertreten und wurden auch nicht bei der letzten Bundestagswahl als Partei anerkannt. In diesem Fall setzt die Teilnahme voraus, dass nach einer Beteiligungsanzeige die Parteieigenschaft anerkannt wird. Folgende nicht-etablierte Parteien wurden zugelassen:

  • Die Violetten (DIE VIOLETTEN)
  •  neo. Wohlstand für alle (neo)
  • Bürgerlich-Konservative Partei (BKP)
  • DIE RECHTE - Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz (DIE RECHTE)
  • Ökologische Linke (ÖkoLinX)
  • Moderne Soziale Partei (MSP)
  • BWUnion Nordrhein-Westfalen (BWUnion)
  • Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (ZENTRUM)
  • Deutsche Sportpartei (DSP)
  • Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)

Sechs Vereinigungen wurde die Anerkennung nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen versagt:

  • DIE REPUBLIKANER (REP)
  • BUND NRW-SLAM
  • Freiheitliche Alternative Deutschland (FAD)
  • Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD)
  • AlphaHHP - gesundheitspolitische Partei für Deutschland in Europa (AlphaHHP)
  • SOLIDARITÄT

Die abgelehnten Vereinigungen können nun binnen vier Tagen Beschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen erheben.
Im Übrigen hat der Landeswahlausschuss festgestellt, dass zehn Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten sind (etablierte Parteien) und daher keine Beteiligungsanzeige einreichen mussten:

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
  • Bündnis 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
  • Freie Demokratische Partei (FDP),
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU),
  • DIE LINKE (DIE LINKE),
  • Südschleswigscher Wählerverband (SSW)
  • Freie Wähler (FREIE WÄHLER)
  • Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler (BVB/FW)

Darüber hinaus hat der Landeswahlausschuss festgestellt, dass bei den nachfolgend genannten 44 Vereinigungen die Parteieigenschaft vor der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 durch Entscheidung des Bundeswahlausschusses vom 9. Juli 2021 oder nach Beschwerde durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2021 (2 BvC 8/21) anerkannt worden ist: Übersicht

Auch diese Parteien können sich daher mit Wahlvorschlägen an der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022 beteiligen. Bestandskräftige Feststellungen des Landeswahlausschusses zur Parteieigenschaft sind für alle an der Landtagswahl beteiligten Wahlorgane verbindlich.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 finden Sie unter www.wahlen.nrw