Minister Reul: Ob Feuer, Fluten oder Unwetter - wir müssen krisenfest sein
Das Ministerium des Innern teilt mit:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein neues Gesetz zur Modernisierung des Brand- und Katastrophenschutzes auf den Weg gegeben. Damit legt die Landesregierung einen weiteren Meilenstein um die Bevölkerung bestmöglich vor Katastrophen und Extremereignissen wie Waldbränden, Hochwasserlagen und Starkregenereignissen zu schützen. Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) geht nun in die Verbändeanhörung.
Minister Herbert Reul: „Ob Feuer, Fluten oder Unwetter - wir müssen krisenfest sein. Mit diesem Gesetz stellt Nordrhein-Westfalen den Brand- und Katastrophenschutz jetzt auf ein modernes Fundament. Die Erfahrungen aus den Hochwassern 2021 zeigen uns, wie wichtig klare Zuständigkeiten, Risikoanalysen und abgestimmte Abläufe sind. Besonders wichtig: Wir stärken das Ehrenamt. Unsere freiwilligen Helferinnen und Helfer sind das Rückgrat eines starken Bevölkerungsschutzes.“
Der Gesetzentwurf greift Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen des Sommers 2021 auf. Zudem setzt er weitere Empfehlungen des von Minister Reul eingesetzten Kompetenzteams Katastrophenschutz um, das nach dem Unwetterereignis Verbesserungs- und Modernisierungsvorschläge in dem Bericht „Katastrophenschutz der Zukunft“ erarbeitet hat.
Stärkung der unteren Katastrophenschutzbehörden
Die für den Katastrophenschutz zuständigen Kreise und kreisfreien Städte werden durch klare und transparente Regelungen in die Lage versetzt, sich noch besser auf Katastrophenfälle vorzubereiten und rechtzeitig alle zur Katastrophenabwehr erforderlichen Maßnahmen treffen zu können. Dies gelingt zum Beispiel durch die Einführung einer Katastrophenschutzbedarfsplanung mit Risikoanalysen und Szenarien sowie daraus abgeleiteten Ressourcenplanungen. Zudem sorgen Regelungen zur Feststellung des Katastrophenfalls und zum Katastrophenvoralarm für klare Zuständigkeiten.
Stärkung der Rolle des Landes
Zudem wird auch die Rolle des Landes bei der Unterstützung der betroffenen Kreise- und kreisfreien Städte gestärkt. Die Regelungen zur Einrichtung einer zentralen Stelle für den Katastrophenschutz und eines Leitungs- und Koordinierungsstabes stellen sicher, dass insbesondere bei „landesweiten Katastrophenfällen“ eine effektive Koordinierung gewährleistet ist. Zudem sorgen angeglichene Stabsstrukturen dafür, dass von den Gemeinden, über die Kreise bis hin zu den Bezirksregierungen und zu dem Ministerium des Innern ein übergreifendes System des Katastrophenmanagements besteht. Ein zentrales Lagebild wird durch das Land bereitgestellt und unterstützt ein abgestimmtes und effizientes Handeln aller Akteure. Weitere Aspekte im Zusammenhang mit der Rolle des Landes sind der Ausbau von Unterstützungsangeboten im Bereich der Aus- und Fortbildung sowie die Unterhaltung eines Lagers für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz.
Modernisierung des Brandschutzes
Gleichzeitig stellt der Gesetzentwurf sicher, dass der Brandschutz auch in Zukunft über Rahmenbedingungen verfügt, um ein verlässliches und effektives System der schnellen und kompetenten Hilfe zu gewährleisten.
Stärkung des Ehrenamtes
Die überwiegende Zahl der Aktiven nimmt die Aufgabe ehrenamtlich wahr. Für die Sicherstellung des Brand- und Katastrophenschutzes in Nordrhein-Westfalen kommt diesem ehrenamtlichen Engagement daher eine wesentliche Rolle zu. Das soll durch den Gesetzentwurf weiter gefördert werden. Dazu sollen die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt durch Anpassungen im Bereich der Rechte ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer verbessert werden
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