SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Qualifizierung zur/zum Verwaltungsfachangestellten

Junge Leute im Seminar

Grundsätzliches

  • Die Qualifizierungsmaßnahme wird angeboten, wenn entsprechender Bedarf von Landesbehörden angemeldet wird. Das Ministerium des Innern führt dazu regelmäßig Bedarfsabfragen durch.
  • Das Qualifizierungsangebot steht allen Regierungsbeschäftigten der allgemeinen Landesverwaltung NRW offen.
  • Geregelt ist die Qualifizierungsmaßnahme in einem Runderlass des Innenministeriums des Landes NRW.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben, die sie befähigen, Mitarbeiterfunktionen auf der Funktionsebene der/des Verwaltungsfachangestellten wahrzunehmen.

Voraussetzungen

  • Unbefristete Beschäftigung im Landesdienst
  • Mindestens fünfjährige Tätigkeit im Verwaltungsdienst des Landes NRW
  • Anrechenbarkeit von Zeiten einer verwaltungsnahen Ausbildung im Landesdienst
  • Positives Votum der Stammdienststelle
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem überörtlichen Auswahlverfahren 

Fortbildungsinhalte

  • Rechtsfächer (z.B. Staats- und Europarecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Arbeits- und Tarifrecht, Beamtenrecht)
  • Wirtschaftsfächer (z.B. Öffentliche Betriebswirtschaftslehre, Öffentliche Finanzwirtschaft, Bürgerliches Recht)
  • Methodische Kompetenzen (z.B. Verwaltungsorganisation) Kommunikationstechnik
  • ca. 600 Unterrichtsstunden

Fortbildungsablauf

  • Die Fortbildung wird berufsbegleitend jeweils an zwei Unterrichtstagen in der Woche grundsätzlich im Institut der öffentlichen Verwaltung und zusätzlich - je nach Bewerberaufkommen - bei einer oder mehreren Bezirksregierungen durchgeführt.
  • In vier Fächern sind schriftliche Prüfungen abzulegen.
  • Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung folgt eine praktische Prüfung.
  • Die Qualifizierungsmaßnahme dauert ca. 14 Monate.