Der Landeswahlleiter teilt mit:
Viele Städte und Gemeinden in NRW suchen noch Wahlhelferinnen und -helfer. Rund 110.000 Freiwillige werden am für die Landtagswahl am 14. Mai in den mehr als 15.500 Wahllokalen und in den Briefwahlvorständen benötigt. „Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, als Wahlhelfer mitzumachen“, sagte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. „Ohne diese Helferinnen und Helfer kann die Wahl nicht stattfinden. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele als Wahlhelfer dabei sind.“
Aufgaben
Am Wahltag betreuen die Wahlhelfer in den Wahlvorständen die Urnenwahl in den Wahllokalen und sorgen für eine ordnungsgemäße Stimmabgabe. Nach Ende der Wahlzeit um 18 Uhr zählen sie die Stimmzettel aus und halten das Wahlergebnis in ihrem Wahllokal schriftlich fest. Die Briefwahlvorstände werten die Briefwahl aus, zählen die Briefwahlstimmen. Die Ergebnisse werden dann dem Ober-/Bürgermeister der Kommune gemeldet. Im Regelfall sollten zwischen 20 und 21 Uhr alle Aufgaben erledigt sein. Während der Wahlzeit zwischen 8 und 18 Uhr müssen nicht immer alle Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahllokal sein.
Voraussetzungen und Vorbereitung
Wahlhelfer müssen für die Landtagswahl wahlberechtigt, das heißt am Wahltag die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens dem 28. April 2017 in NRW wohnen. Nützlich ist es, in der Gemeinde zu Wohnen, in der man als Wahlhelfer tätig werden möchte.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlhelfer werden durch Schulungen und Informationsmaterial auf ihre Aufgabe vorbereitet. Viele Kommunen stellen inzwischen auch Informationen im Internet bereit. Noch unerfahrene Mitglieder in den Wahlvorständen werden von erfahrenen Wahlhelfern unterstützt. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Wahlämter den Wahlvorständen am Wahltag telefonisch mit Rat und Tat zur Seite. „Hier ist Teamwork gefragt, sagt Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.
Für die Tätigkeit erhalten die Mitglieder in den Wahlvorständen ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Auskunft über die Höhe gibt das örtliche Wahlamt.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 finden Sie unter https://www3.mik.nrw.de/themen/buergerbeteiligung-wahlen/wahlen/landtagswahlen/landtagswahl-2017
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