SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Bilanz zu 1 Jahr „Sicherheitspaket I“: Maß und Mitte wurden gewahrt

12.12.2019

Ein Jahr nach Verabschiedung des novellierten Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen hat Minister Herbert Reul heute (12. Dezember 2019) eine positive Bilanz gezogen. „Die Zahlen zeigen, dass die Polizei die zusätzlichen Instrumente äußerst umsichtig einsetzt. Der Orwellsche Überwachungsstaat, den manche ja schon am Horizont ausmachten, der ist Nordrhein-Westfalen heute nicht. Aber: Das Land ist in den vergangenen zwölf Monaten durch dieses Gesetz sicherer geworden“, so der Minister. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte das „Sicherheitspaket I“ am
12. Dezember 2018 mit großer Mehrheit verabschiedet.

Aufgrund der Neuregelungen waren bis Ende Oktober dieses Jahres 29 Personen auf richterliche Anordnung länger als bisher möglich in Gewahrsam genommen worden. Sieben Mal geschah dies, um ein Verbrechen zu verhindern, drei Mal vor einem terroristischen Hintergrund. So auch bei der längsten Anordnung eines Unterbindungsgewahrsams, das 13 Tage gedauert hat. 15 Mal war der Grund der Ingewahrsamnahme häusliche Gewalt. Vier Ingewahrsamnahmen erfolgten wegen Identitätsverweigerung, hier war die längste bereits nach vier Tagen wieder beendet.

62 Mal ordneten Richter eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) aufgrund des novellierten Gesetzes an. Betroffen waren terroristische Gefährder, doch auch bei Vermisstenfällen, bei Bedrohungen und akuten Gefährdungslagen gab es eine TKÜ.

Videobeobachtungen nach neuer Rechtslage erfolgten bisher noch an keiner Stelle in Nordrhein-Westfalen. Sie sind allerdings an drei Stellen im Land für das kommende Jahr vorgesehen, und zwar in der Dortmunder Nordstadt, im Dortmunder Stadtteil Dorstfeld sowie in der Bonner Innenstadt. Eine Videobeobachtung am Kölner Ebertplatz fußt noch auf der alten gesetzlichen Regelung.

Das neue Mittel der strategischen Fahndung wurde durch die Polizei 44 mal angeordnet - unter anderem bei einer Fahndung der Autobahnpolizei Dortmund gegen sogenannte „Planenschlitzer“-Banden und bei einer Fahndung im Rockermilieu durch die Polizei Köln.

Zehnmal kam es zu einem Aufenthalts- und Kontaktverbot nach neuem Recht. Zweimal wurde ein Aufenthaltsverbot zur Verhinderung einer terroristischen Straftat, dreimal zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit eines Menschen ausgesprochen. Fünfmal wurde ein Kontaktverbot ausgesprochen, immer, um Leib, Leben oder Freiheit zu schützen.
Drei Personen mussten eine elektronische Fußfessel tragen, einer wegen Nachstellung, zwei von ihnen sollten so an der Begehung einer terroristischen Straftat gehindert werden.

„Alle Maßnahmen, die besonders in die Grundrechte der Menschen eingreifen, stehen unter einem Richtervorbehalt. Durch die neue Gesetzeslage konnte die Polizei terroristische Gefahren abwehren, Frauen vor Gewalt schützen und die Allgemeinheit vor den Folgen schwerer Gewaltverbrechen bewahren“, so Reul.