SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Bundestagswahl 2025: Landeswahlausschuss lässt 18 Parteien zu

24.01.2025

Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hat heute über die Zulassung der Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 entschieden. „24 Parteien und politische Vereinigungen hatten eine Landesliste für das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Davon wurden 18 Landeslisten zugelassen,“ teilte Landeswahlleiterin Monika Wißmann in Düsseldorf mit.

Die Landeslisten folgender Parteien wurden zugelassen:

Lfd. Nr.

Partei (Langbezeichnung)

Partei (Kurzbezeichnung)

1

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD

2

Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU

3

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE

4

Freie Demokratische Partei

FDP

5

Alternative für Deutschland

AfD

6

Die Linke

Die Linke

7

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

Tierschutzpartei

8

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

Die PARTEI

9

Basisdemokratische Partei Deutschland

dieBasis

10

Die Gerechtigkeitspartei - Team Todenhöfer

-

11

FREIE WÄHLER

FREIE WÄHLER

12

Volt Deutschland

Volt

13

Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

MLPD

14

Partei des Fortschritts

PdF

15

BÜNDNIS DEUTSCHLAND

BÜNDNIS DEUTSCHLAND

16

Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit

BSW

17

MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit

MERA25

18

WerteUnion

WerteUnion

 

Zurückgewiesen hat der Landeswahlausschuss die Listen folgender 6 Parteien bzw. politischer Vereinigungen, da die wahlrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren:

  • Piratenpartei Deutschland - PIRATEN
  • Bündnis C- Christen für Deutschland - Bündnis C
  • Ökologisch-Demokratische Partei - ÖDP
  • Partei der Humanisten - PdH
  • Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung - Volksabstimmung
  • Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch - DAVA

Gegen die vollständige oder teilweise Nichtzulassung von Landeslisten kann bis zum 27. Januar 2025 Beschwerde an den Bundeswahlausschuss eingelegt werden. In diesem Fall wird der Bundeswahlausschuss am 30. Januar 2025 in Berlin abschließend entscheiden.

Ebenfalls am 30. Januar 2025 berät und beschließt der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss über Beschwerden, die gegen die Zulassungsentscheidungen der Kreiswahlausschüsse über Kreiswahlvorschläge eingelegt worden sind. Diese Sitzung findet im Ministerium des Innern, Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf, statt.

 

Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie unter www.wahlen.nrw