Der Landeswahlleiter teilt mit:
Landeswahlleiter Wolfgang Schellen appelliert an die Briefwählerinnen und -wähler, ihre Wahlbriefe für die Europawahl jetzt auf den Weg zu bringen. „Wer den hellroten Wahlbrief noch nicht abgesandt hat, muss jetzt handeln. Wahlbriefe müssen bei der Gemeinde bis zum 26. Mai 2019 um 18 Uhr eingehen, sonst werden sie bei der Auszählung nicht berücksichtigt“, so Schellen.
Damit die Briefwahlstimme gültig ist sollten die Hinweise in dem Merkblatt zu beachtet werden, das den Wahlunterlagen beiliegt. Nur der ausgefüllte Stimmzettel gehört in den blauen Stimmzettelumschlag. Der Stimmzettelumschlag wird zugeklebt und zusammen mit dem eigenhändig unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbrief gesteckt.
Im Bundesgebiet kann der hellrote Wahlbrief kostenfrei mit der Deutschen Post zurückgesandt werden. Spätestens am Donnerstag, 23. Mai, sollte der Wahlbrief im Briefkasten sein. „Innerhalb Deutschlands dürfte der Wahlbrief dann noch rechtzeitig bei der Heimatgemeinde eintreffen“, erläutert der Landeswahlleiter. Wer den Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief noch bis zum Wahlsonntag (26.05.) um 18.00 Uhr direkt bei seiner Heimatgemeinde abgeben.
Kurzentschlossene haben die Möglichkeit, noch bis Freitag, den 24. Mai 2019, 18.00 Uhr, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt ihrer Kommune zu beantragen. Wer den Antrag persönlich dort stellen will, sollte Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitnehmen. Das Wahlamt händigt die Unterlagen unmittelbar aus, und die Briefwahl kann sofort an Ort und Stelle stattfinden.
Wenn jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann oder eine wahlberechtigte Person unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, ist es ausnahmsweise möglich, Wahlschein und Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag um 15.00 Uhr zu beantragen.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Europawahl am 26. Mai 2019 finden Sie unter www.wahlen.nrw.
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