„Wer an den Kommunalwahlen per Briefwahl teilnehmen möchte, sollte den hellroten Wahlbrief mit den gekennzeichneten Stimmzetteln und dem unterschriebenen Wahlschein spätestens am Donnerstag (10. September 2020) absenden. Dann ist die rechtzeitige Zustellung beim Wahlamt der Gemeinde gewährleistet“, empfiehlt Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.
Damit alle Stimmen gültig sind, bittet der Landeswahlleiter, die Hinweise im beigefügten Merkblatt zur Briefwahl, das den Wahlunterlagen beiliegt, genau zu beachten.
Die Briefwahlunterlagen können innerhalb des Bundesgebietes mit der Deutschen Post AG kostenfrei zurückgesandt werden. „Für den rechtzeitigen Eingang ihrer Wahlunterlagen bei der Gemeinde sind die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst verantwortlich“, sagt Wolfgang Schellen.
Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief noch bis zum Wahltag (13. September 2020) bis 16 Uhr direkt beim Wahlamt am Wohnort abgeben.
Kurzentschlossene können grundsätzlich nur noch bis Freitag (11. September 2020), 18 Uhr, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt beantragen. Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt während der Öffnungszeiten stellen will, sollte Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitbringen. Die Unterlagen werden dann unmittelbar im Wahlamt ausgehändigt und es besteht die Möglichkeit, die Briefwahl direkt an Ort und Stelle auszuüben.
Ausnahmsweise können Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann oder Wahlberechtigte aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden.
Insgesamt ist vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mit einer steigenden Zahl von Briefwählerinnen und Briefwählern zu rechnen. Bei der Kommunalwahl 2014 lag deren Anteil bei 26,5 Prozent.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Kommunalwahl am
13. September 2020 finden Sie unter www.wahlen.nrw.
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