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Landeswahlausschuss gibt zwei Beschwerden statt und weist eine Beschwerde zurück

13.04.2017

Der Landeswahlleiter teilt mit:

Der Landeswahlausschuss hat heute zwei Beschwerden gegen die Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen stattgegeben und eine Beschwerde als unbegründet verworfen.

Die Beschwerden, denen der Landeswahlausschuss stattgegeben hat, betrafen die Kreiswahlvorschläge der Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) in den Wahlkreisen 55 Oberhausen I und 56 Oberhausen II - Wesel I. Der Einschätzung des Kreiswahl-ausschusses, wonach eine ordnungsgemäß durchgeführte Aufstellungsversammlung jeweils nicht hinreichend nachgewiesen wurde, ist der Landeswahlausschuss nach Auswertung der einschlägigen Unterlagen nicht gefolgt.

Zurückgewiesen wurde eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Kreiswahlvorschlags der Alternative für Deutschland (AfD) im Wahlkreis 94 Gütersloh I - Bielefeld III. Dort war die erforderliche Anzahl von 100 Unterstützungsunterschriften nicht erreicht worden, nachdem 2 Unterschriften die Anerkennung versagt blieb, weil sie nicht eigenhändig vom angeblichen Unterzeichner geleistet worden waren. Darüber hinaus hatten 20 Unterzeichner ihre Erklärung noch vor der Zulassungssitzung des Kreiswahlausschusses angefochten unter Hinweis darauf, dass die Bewerberin sie mündlich über den Zweck der Unterschriftensammlung getäuscht habe. Der Landeswahlausschuss ist zu der Einschätzung gelangt, dass die Anfechtungen rechtswirksam erklärt worden sind. Damit können diese 20 Unterstützungsunterschriften nicht zu den erforderlichen 100 gezählt werden.

Nach den heutigen Beschlüssen des Landeswahlausschusses stehen für die Wahl am 14. Mai 2017 nun sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten endgültig fest. "Der Landeswahlausschuss entscheidet abschließend“, erklärte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen heute in Düsseldorf. „Nachdem am 04. April bereits die Landeslisten von 31 Parteien zugelassen wurden, ist nun auch verbindlich festgelegt, welche Kandidatinnen und Kandidaten sich in den 128 Wahlkreisen um ein Direktmandat bewerben.“ Jetzt können die Stimmzettel für alle Wahlkreise gedruckt werden. „Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Vorbereitung der Briefwahl“, so Schellen.

Insgesamt bewerben sich 1329 Frauen und Männer um ein Landtagsmandat - zum Vergleich: 2012 waren es 1085.

Mit den 31 Landeslisten der Parteien treten insgesamt 934 Listenbewerber an (2012: 710). 967 Bewerberinnen und Bewerber werden landesweit als Direktkandidaten auf den Stimmzetteln erscheinen (2012: 834). Es gibt 572 Kandidaten, die sowohl als Wahlkreisbewerber als auch auf einer Landesliste ihrer Partei antreten (2012: 459).

395 Personen - zum Teil auch Einzelbewerber oder Kandidaten von Parteien ohne Landesliste sowie von Wählergruppen - treten ausschließlich als Direktkandidaten in Wahlkreisen an (2012: 375). Ausschließlich auf Landeslisten ohne eine zusätzliche Bewerbung als Direktkandidat stellen sich 362 Kandidaten zur Wahl (2012: 251).

Eine Übersicht über die einzelnen zugelassenen Wahlvorschläge finden Sie hier.

Ein Verzeichnis mit weiteren Angaben zu den Bewerberinnen und Bewerbern kann über das Internetangebot https://www3.mik.nrw.de/themen/buergerbeteiligung-wahlen/wahlen/landtagswahlen/landtagswahl-2017 abgerufen werden.