SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Landtagswahl 2022: Rund 13 Millionen Wahlberechtigte, darunter 785.900 Erstwählerinnen und Erstwähler

15.03.2022

Am 15. Mai 2022 sind rund 13 Millionen Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen dazu aufgerufen, den neuen Landtag zu wählen. Davon sind 785.900 Erstwählerinnen und Erstwähler. „Sie möchte ich gezielt ansprechen, damit möglichst viele ihr Wahlrecht ausüben“, sagte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem 29. April 2022 in Nordrhein-Westfalen wohnen. Rund 6,7 Millionen der Wahlberechtigten in Nordrhein-Westfalen sind Frauen, 384.100 von ihnen können zum ersten Mal ihre Stimmen bei einer Landtagswahl abgeben.

Seit der Landtagswahl 2010 können - wie bei der Bundestagswahl - auf jedem Stimmzettel zwei Kreuze gemacht werden: Mit der Erststimme in der linken Spalte des Stimmzettels entscheiden die Wählerinnen und Wähler über das Direktmandat im Wahlkreis. Auf der rechten Seite des Stimmzettels wählen sie mit ihrer Zweitstimme die Landesliste einer Partei.

 Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen läuft am Donnerstag, 17. März 2022, um 18:00 Uhr ab. Bis dahin müssen Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen und Wahlvorschläge für Landeslisten beim Landeswahlleiter eingereicht sein. „Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden, um Mängel rechtzeitig zu erkennen und noch beheben zu können“, betonte Schellen.
Parteien, die weder im nordrhein-westfälischen Landtag noch im Deutschen Bundestag vertreten sind, brauchen für ihre Landeslisten 500 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus Nordrhein-Westfalen. Für Kreiswahlvorschläge brauchen solche Parteien 50 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten, die im Wahlkreis wohnen. Dasselbe gilt für Kreiswahlvorschläge von Wählergruppen und für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.

Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. 128 der mindestens 181 Abgeordneten werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen - mindestens 53 - Mandate entfallen auf Bewerberinnen und Bewerber aus den Landeslisten der an der
Sitzverteilung teilnehmenden Parteien. Erringt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen (Überhangmandate), erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate, die ebenfalls aus den Landeslisten besetzt werden. Bei der letzten Landtagswahl 2017 gab es 6 Überhang- und 12 Ausgleichsmandate, so dass insgesamt 199 Abgeordnete in das Parlament einzogen.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 finden Sie unter www.wahlen.nrw