SICHERHEIT
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Landtagswahl am 14. Mai: Briefwähler sollten ihren Wahlbrief zur Post bringen

08.05.2017

Am nächsten Sonntag wird in NRW gewählt. Wahlberechtigte, die sich für die Briefwahl entschieden haben, sollten in den nächsten Tagen ihren Wahlbrief abschicken. „Spätestens am kommenden Donnerstag, dem 11. Mai sollte der Wahlbrief eingeworfen werden, dann wird er rechtzeitig zugestellt. Die Beförderung durch die Deutsche Post ist kostenlos“, erläutert Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. In den roten Wahlbrief gehören der zugeklebte blaue Stimmzettelumschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel und außerdem der unterschriebene Wahlschein. „Wahlbriefe, die später eintreffen, können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefs müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen“, erklärt der Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.

Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief auch bis 18:00 Uhr am Wahlsonntag beim Wahlamt an seinem Wohnort abgeben. „Kurzentschlossene können noch bis Freitag, den 12. Mai 2017, spätestens 18.00 Uhr Briefwahlunterlagen beim Wahlamt ihrer Gemeinde beantragen. Dann sollte der Antrag persönlich im Wahlamt gestellt werden“, empfiehlt der Landeswahlleiter. Die Unterlagen werden in einem solchen Fall direkt im Wahlamt ausgehändigt. Wahlberechtigte können in der Regel dann auch sofort an Ort und Stelle wählen.

Ausnahmsweise können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung der Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann. Gleiches gilt, wenn eine wahlberechtigte Person unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 finden Sie auch unter www.wahlen.nrw.