SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Informationen für Rechnungssteller (E-Rechnungsportal NRW)

E-Rechnung, Hand an Laptop

Gemäß § 7a I des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) sind die Behörden im Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, elektronische Rechnungen nach Maßgabe der entsprechenden Rechtsverordnung zu empfangen und zu verarbeiten. Dies gilt unabhängig vom Auftragswert oder der Rechnungshöhe. 
Hierbei muss das Format der E-Rechnungen der Europäischen Norm (EN) 16931 entsprechen (z.B. XRechnung, ZUGFeRD).

Die Landesregierung stellt hierfür das E-Rechnungsportal NRW bereit, welches das Ministerium des Innern NRW ebenfalls nutzt. Um E-Rechnungen an das Ministerium des Innern NRW senden zu können, bedarf es der Angabe der sogenannten Leitwege-ID. Diese lautet 05111-03001-68. Auch ein Versand per E-Mail an eingang[at]erechnung.nrw (eingang[at]erechnung[dot]nrw) ist möglich.

Weitergehende Informationen finden Sie auf vergabe.nrw.de.