Grundsätzliches
- Die Qualifizierungsmaßnahme wird angeboten, wenn entsprechender Bedarf von Landesbehörden angemeldet wird. Das Ministerium des Innern führt dazu regelmäßig Bedarfsabfragen durch.
- Das Qualifizierungsangebot steht allen Angestellten der Landesverwaltung NRW offen.
- Geregelt ist die Qualifizierungsmaßnahme in einem Runderlass des Ministeriums des Innern des Landes NRW. Ziel der Qualifizierung: Die Teilnehmer/-innen sollen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erwerben, die sie befähigen, Aufgaben sachbearbeitender Funktionen in der allgemeinen Verwaltung des Landes selbständig und weitgehend eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Voraussetzungen
• Bei Verwaltungsfachangestellten und entsprechend ausgebildeten Angestellten des Landes: mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung nach der Abschlussprüfung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild des Verwaltungsfachangestellten.
• Bei sonstigen Angestellten: mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten, die dem Berufsbild des Verwaltungsfachangestellten entsprechen.
• Erfolgreiche Teilnahme an einem überörtlichen Auswahlverfahren.
Fortbildungsinhalte
• Rechtsfächer (z.B. Staats- und Europarecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Arbeits- und Tarifrecht, Beamtenrecht, Bürgerliches Recht, Ordnungsrecht)
• Methodische Kompetenzen z.B. Verwaltungsorganisation, Kommunikationstechnik)
• ca. 1.200 Unterrichtsstunden
Fortbildungsablauf
• Die Qualifizierung wird berufsbegleitend in drei Unterrichtsblöcken von je 12 Wochen am Institut für öffentliche Verwaltung des Landes NRW in Hilden durchgeführt.
• Darüber hinaus finden Thementage während der exemplarischen praktischen Einweisung statt.
• Im Anschluss an die Qualifizierung findet eine Prüfung statt.
• Die Qualifizierungsmaßnahme dauert bis zu 2 Jahren.
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