SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Repräsentative Wahlstatistik bei der NRW-Landtagswahl am 15. Mai 2022

11.05.2022

Bei der Landtagswahl am kommenden Sonntag wird es anonyme Erhebungen für die repräsentative Wahlstatistik geben. Wie schon bei früheren Wahlen werden Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht in landesweit 451 zufällig ausgewählten Stimmbezirken für die Urnenwahl ermittelt. „Das Wahlgeheimnis bleibt auch hier uneingeschränkt gewährleistet“, erklärte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. Repräsentative Erhebungen zu statistischen Zwecken sind bei Wahlen in Deutschland bereits seit mehr als 60 Jahren üblich. Briefwählerinnen und Briefwähler werden bei der Landtagswahl in die repräsentative Wahlstatistik nicht einbezogen.

„Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt Aufschluss über das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen, und zwar über deren Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht“, erläuterte der Landeswahlleiter.

Die Einhaltung des Wahlgeheimnisses wird durch verschiedene Vorkehrungen sichergestellt: So enthalten die Stimmzettel keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich oben links einen zusätzlich aufgedruckten Buchstaben. Dieser ermöglicht die Zuordnung des Stimmzettels zu Altersgruppe und Geschlecht der oder des Wahlberechtigten.

Zur Ermittlung der Wahlbeteiligung werden die Wahlberechtigten in bis zu zehn Altersgruppen eingeteilt, die jeweils mindestens drei Geburtsjahrgänge umfassen. Demgegenüber erfolgt die Erhebung der Stimmabgabe für Direktkandidaten und Landeslisten bei Männern und Frauen in nur sechs großen Altersgruppen, zu denen jeweils mindestens sieben Geburtsjahrgänge gehören. „Durch die Zusammenfassung der Wahlberechtigten in zehn bzw. sechs große Altersgruppen sind Rückschlüsse auf die Stimmabgabe von Einzelpersonen ausgeschlossen“, hob Landeswahlleiter Schellen hervor.

Die Wahlberechtigten werden vorab in der Wahlbenachrichtigung und durch Aushänge im Wahllokal über ihre Teilnahme an der repräsentativen Wahlstatistik informiert. Die spätere Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse nach Alter und Geschlecht sind organisatorisch strikt getrennt. Außerdem müssen die ausgewählten Urnenstimmbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen, sind aber in der Praxis deutlich größer. Es werden auch keine Resultate für einzelne Stimmbezirke veröffentlicht.

Die Ergebnisse werden vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) analysiert und ausgewertet. Die gewonnenen Daten werden anschließend auf die Gesamtzahl der Wahlberechtigten und der Wählerinnen und Wähler hochgerechnet.

Die repräsentative Wahlstatistik spiegelt die tatsächliche Wahlbeteiligung und anonym die Stimmabgabe wider, da sie nicht auf Umfragedaten, sondern auf der Auswertung der Stimmzettel in ausgewählten Stichprobenstimmbezirken beruht. Sie bildet somit anonym das Wahlverhalten zum Zeitpunkt der Stimmabgabe ab. Die Daten der repräsentativen Wahlstatistik fließen nicht in die Umfragen der Wahlforschungsinstitute ein. Diese befragen die Wahlberechtigten vor dem Wahltag (Meinungsumfrage) und die Wählerinnen und Wähler am Wahltag nach der Stimmabgabe (Wählernachbefragungen, sogenannte exit polls) und erstellen auf dieser Basis ihre Prognosen für den Wahlabend.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 finden Sie unter www.wahlen.nrw