SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Reul begrüßt Betätigungsverbot für Terrororganisation „Hizb Allah“

30.04.2020

Minister Herbert Reul begrüßt das Betätigungsverbot für die Terrororganisation „Hizb Allah“ durch Bundesinnenminister Horst Seehofer am heutigen Morgen (30. April 2020). „Das heutige Betätigungsverbot und die Durchsuchungen sind ein klares Signal an ausländische Terrororganisationen und Antisemiten: Sie können sich nicht in Sicherheit wiegen. Die Sicherheitsbehörden sind ihnen auf der Spur und werden auch weitere jede Möglichkeit nutzen, ihre perfiden Machenschaften zu verbieten. Ich bin dem Bundesinnenminister dankbar für sein konsequentes Vorgehen gegen diese Terrororganisation“, so der Minister.
 
Die „Hizb Allah“ möchte einen islamischen Gottesstaat nach iranischem Modell errichten und ruft zur gewaltsamen Abschaffung des Staates Israel auf. In Nordrhein-Westfalen sind 115 Personen als Anhänger und Unterstützer bekannt. „Die ‚Hizb Allah‘ ist klar antisemitisch. Sie stellt das Existenzrecht Israels infrage und ruft dazu auf, den Staat Israel mit Gewalt abzuschaffen. Israels Existenzrecht und Sicherheit sind für uns nicht verhandelbar“, so Reul. „Die Mitglieder dieser Partei sind nichts Anderes als widerwärtige Israel- und Juden-Hasser.“
 
Um zu verhindern, dass durch die Bekanntgabe des Verbots Hinweise zu möglichen Teilorganisationen vernichtet werden, gab es Durchsuchungen in mehreren Bundesländern. Im Rahmen der vereinsrechtlichen Ermittlungen des Bundesinnenministeriums wurden in Nordrhein-Westfalen acht Wohnungen und Geschäftsräume in Münster, Dortmund und Recklinghausen durchsucht. Die von den Ermittlungen betroffenen zwei Vereine stehen im Verdacht, Teilorganisationen der „Hizb Allah“ zu sein. Dabei wurden unter anderem Computer, Datenträger und diverse Dokumente sichergestellt. Rund 100 Beamte waren an den Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen beteiligt.
 
Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums läuft die Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Da es sich bei der „Hizb Allah“ um eine ausländische Vereinigung handelt, ist es nicht möglich, die Organisation an sich zu verbieten und aufzulösen.