Der Rosenmontag ist nach dem geltenden Arbeitszeitrecht sowohl für Beamte als auch Tarifbeschäftigte in Nordrhein-Westfalen zwar grundsätzlich ein Arbeitstag. In der Vergangenheit hatte die Landesregierung jedoch angeordnet, dass an diesem Tag an allen Behörden in Düsseldorf der Dienst entfällt. Behörden außerhalb von Düsseldorf wurden gleichzeitig dazu ermächtigt, die Dienstzeit am Rosenmontag unter Berücksichtigung der karnevalistischen Tradition und der örtlichen Verhältnisse nach eigenem Ermessen zu regeln.
Die alljährliche Dienstzeitregelung, die Behörden am Rosenmontag vom Dienst zu befreien, geht auf einen Beschluss der Landesregierung vom 27. Januar 1970 zurück. Die Behörden in Düsseldorf und andernorts seien normalerweise aufgrund der großen Karnevalsumzüge, abgesperrter Innenstädte und großer Menschenansammlungen nur schwer zu erreichen.
In den Karnevalshochburgen in Düsseldorf und Köln sind angesichts der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Einschränkungen die geplanten Rosenmontagszüge bereits abgesagt worden. Damit ist die Begründung für ein Beibehalten der bisherigen Dienstzeitregelung für den Rosenmontag 2021 entfallen.
Seit Einführung dieser Dienstzeitregelung im Jahr 1970, war bislang nur der 11. Februar 1991 nicht dienstfrei, als der Rosenmontagszug aufgrund der Ereignisse des Golfkriegs abgesagt wurde.
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