Die Straftaten der Silvesternacht 2015/2016 waren ein völlig neues und unvorhersehbares Phänomen. Zu diesem Ergebnis kommt die Bund-Länder Projektgruppe „Silvester“ des Bundeskriminalamtes in ihrem Abschlussbericht. Der Bericht wurde jetzt bei der Innenministerkonferenz in Saarbrücken beraten. Neben den Ereignissen in Köln werden darin auch die Vorfälle aus Hamburg, Stuttgart, Frankfurt und Düsseldorf analysiert. „Im Vorfeld hat nichts auf Planungen oder gezielte Verabredungen zu diesen Taten hingedeutet“, sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger.
Gruppendynamik und Enthemmung seien die Ursachen für die Eskalationen gewesen, so der Bericht. Die Innenministerkonferenz befürwortete den anlassbezogenen Einsatz von Videotechnik, mehr Polizeipräsenz, bessere Zugangskontrollen und eine verbesserte Abstimmung mit anderen Behörden und Organisationen. „All das tun wir in NRW bereits, damit in hoch frequentierten innerstädtischen Bereichen künftig friedlich gefeiert werden kann“, sagte der Minister.
Jäger begrüßte, dass die Innenminister und -senatoren ein Waffenverbot für Extremisten geschlossen befürworten. „Waffen gehören nicht in die Hände von Rechtsextremisten und erklärten Staatsfeinden“, betonte Jäger. „Das hat uns die schreckliche Bluttat eines Reichsbürgers in Bayern vor Augen geführt.“ NRW hatte sich dafür stark gemacht, dass die Waffenbehörden vor Erteilung eines Waffenscheins regelmäßig bei den Verfassungsschutzämtern abfragen, ob der Antragsteller dort als Extremist bekannt ist. Es gibt eine entsprechende Bundesratsinitiative von Hessen. Mit Hinweis auf diese Initiative zur Änderung des Waffenrechts bittet die Innenministerkonferenz den Bundesinnenminister, Gespräche für eine tragfähige Lösung zu führen. „Das ist ein wichtiger erster Schritt, um den legalen Waffenbesitz strenger zu reglementieren.“
NRW wird aber nicht warten, bis die Gesetzesänderung durch ist. „Es besteht dringender Handlungsbedarf“, sagte Jäger. Die Kommunen des Landes werden ganz gezielt nochmals über das Beobachtungsobjekt Reichsbürger informiert. Erkenntnisse dazu sollen sie sofort an den NRW-Verfassungsschutz melden. Der NRW-Verfassungsschutz überprüft ihm bekannte Reichsbürger im nationalen Waffenregister. Über Treffer werden die Waffenbehörden sofort informiert. Die waffenrechtlichen Erlaubnisse werden dann regelmäßig widerrufen.
Minister Jäger begrüßte den IMK-Beschluss, Wohnungseinbrecher künftig härter zu bestrafen. Der minderschwere Fall beim Wohnungseinbruchsdiebstahl in den §§ 244 und 244a des Strafgesetzbuches soll gestrichen werden. „Bei Einbrüchen kann es gar keinen minder schweren Fall geben“, machte Jäger deutlich. „Wer in den eigenen vier Wänden Opfer von Kriminalität wird, der erleidet mehr als nur einen materiellen Schaden.“
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