Der Landeswahlleiter teilt mit:
Rund 13,1 Millionen Wahlberechtigte haben die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 von ihrer Kommune erhalten. Empfänger sind alle, die wahlberechtigt sind und zum gesetzlichen Stichtag in die Wählerverzeichnisse aufgenommen wurden. Wahlberechtigt sind alle deutschen Frauen und Männer, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und spätestens ab dem 28. April 2017 mit ihrem Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz ausschließlich im Ausland sind bei der Landtagswahl - anders als bei der Bundestagswahl - nicht wahlberechtigt. Landeswahlleiter Wolfgang Schellen: „Wer unerwartet keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt seiner Gemeinde in Verbindung setzen.“
Wählerinnen und Wähler, die am 14. Mai 2017 nicht im Wahllokal wählen können oder wollen, können per Brief wählen. Die Briefwahl kann schriftlich, über ein Online-Formular, per E-Mail, per Fax oder persönlich im Wahlamt des Wohnortes beantragt werden. Die Briefwahl nur telefonisch zu beantragen ist nicht möglich. Der Antrag für die Wahl per Brief findet sich auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wer ihn ausgefüllt und unterschrieben hat, kann den Antrag persönlich im Wahlamt seiner Kommune abgeben oder ihn in einem frankierten Umschlag dorthin zurücksenden. Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, also dem 12. Mai 2017, 18.00 Uhr beantragt werden.
„Frühere Wahlen haben gezeigt: Das Interesse an der Briefwahl nimmt stetig zu. Bei den Wahlämtern sind daher auch in diesem Jahr wieder viele Anträge zu erwarten“, erläutert der Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. „Deshalb sollten Wahlberechtigte möglichst frühzeitig den Antrag stellen, damit für die Bearbeitung und den Versand genügend Zeit bleibt.“
Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt stellen will, sollte seinen Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Auf Wunsch bekommt man die Unterlagen im Wahlamt ausgehändigt und kann dort in der Regel auch sofort wählen.
Mit entsprechender Vollmacht können Briefwahlunterlagen auch für eine andere Person beantragt und im Wahlamt abgeholt werden. Die Vollmacht kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 finden Sie auch unter https://www3.mik.nrw.de/themen/buergerbeteiligung-wahlen/wahlen/landtagswahlen/landtagswahl-2017.
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