Fotolia/KonstantinYuganov Inhaltsseite Das Gremium für besondere Fälle Der Landespersonalausschuss entscheidet über Ausnahmen von der normalen beruflichen Entwicklung – Informationen für Beamtinnen und Beamte und solche, die es werden wollen.
Fotolia/Robert Kneschke Inhaltsseite Rechtsgrundlagen & Aufgaben Rechtsgrundlage für die Einrichtung sowie die Aufgaben des LPA sind die §§ 94 - 102 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG). Diese legen z.B. fest, wer Mitglied ist und welche Aufgaben das Gremium wahrnehmen soll.
Fotolia/tunedin Inhaltsseite Geschäftsstelle Zur Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen sowie der Umsetzung der Beschlüsse des Landespersonalausschusses wurde eine Geschäftsstelle beim Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen eingerichtet.
Fotolia/REDPIXEL Inhaltsseite Antrag Wie kann ich einen Antrag stellen und welche Unterlagen brauche ich dazu?
Fotolia/sdecoret Inhaltsseite FAQ Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Landespersonalausschuss.
Fotolia/Gerhard Seybert Inhaltsseite Profil Der Landespersonalausschuss Nordrhein-Westfalen (LPA) ist ein unabhängiges Gremium, das für die Erteilung von laufbahnrechtlichen Ausnahmegenehmigungen eingerichtet worden ist.