SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Unterstützung für Kinderfeuerwehren geht in die 8. Runde

Gruppenfoto Kinderfeuerwehr Brühl

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die sich für die Gründung einer Kinderfeuerwehr entschieden haben, dürfen sich wieder freuen. Auch in 2024 werden hierfür wieder Fördermittel in Höhe von 288.000 EUR zur Anschaffung von Transportfahrzeugen für den Nachwuchs von morgen zur Verfügung gestellt. Die Zuschlagsreihenfolge für eine Förderung erfolgt nach Zeitpunkt des Antrageingangs.

Kinderfeuerwehren machen unsere Feuerwehr-Landschaft noch facettenreicher und sind ein echter Imagegewinn für die gesamte Feuerwehr. Sie sind eine großartige Chance und der richtige Schritt in Richtung „sichere Zukunft“! Sie bringen nicht nur Spaß und ein sinnvolles Hobby, sie sorgen vor allem auch dafür, Kinder frühzeitig für das Thema „Feuerwehr“ zu begeistern und sichern so den Nachwuchs. Deshalb werden sie auch in diesem Jahr wieder mit Freude vom Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.

 

Seit 2017 haben bereits 139 Kinderfeuerwehren die Fördermöglichkeiten des Landes in Anspruch genommen.

Mit den Fördergeldern können Fahrzeuge angeschafft werden, die den Kindern neben den Gruppenzusammenkünften auch Ausflüge, Wanderungen, Informationsbesuche und in größeren Gemeinden auch den Transport zur jeweiligen Dependance der Kinderfeuerwehren ermöglichen. Auch Erlebnistouren zur örtlichen Polizei, der Leitstelle oder anderen Feuerwehren werden gerne unternommen.

Die Kinder werden durch geschultes Betreuungspersonal spielerisch mit dem Brandschutz vertraut gemacht. Hierzu lesen sie gemeinsam kindgerechte Bücher, basteln und probieren sich in ersten Brandschutzübungen und löschen beispielsweise imaginäre Feuer eines Spielehauses. Sie lernen dem Alter entsprechendes Verhalten in Notsituationen und „Erste Hilfe“ Maßnahmen. Neben der Fitness werden auch die sozialen Kompetenzen gestärkt.

Die wichtigsten Fragen zur Förderung:

Alle Kommunen mit Kinderfeuerwehren bzw. mit Kinderfeuerwehren in Gründung, die bislang keine Fördermittel (o.ä.) erhalten haben, können sich um Fördergelder bewerben. Die Gelder sind an den Zweck gebunden, ein Transportfahrzeug anzuschaffen. Das Fahrzeug unterliegt für die Dauer von 5 Jahren der Zweckbindung. Dieses Fahrzeug muss bestimmte Kriterien erfüllen:

•    Fördergegenstand: 9 Pers. MTF
•    großer Kofferraum
•    (mobile) Signalanlage
•    kurzer Radstand
•    Gesamtgewicht 3,5 t/FS Kl. B
•    Einparkhilfe
•    Farbe feuerwehrrot
•    Vorrüstung/Ausrüstung Digitalfunk
•    Klimaanlage/-automatik
•    geeignete Kindersitze
•    Beklebung Logo Kinderfeuerwehr
•    Beklebung Förderhinweis (Unterstützung Land)

Eine Förderung ist einmalig bis zu einem Anteil von 80 Prozent der Anschaffungskosten möglich, höchstens jedoch mit einer Zuwendung von 48.000 Euro. Bei Rückgriff auf zweckgebundene Spenden beträgt der Eigenteil der Kommune mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Die Bewerbung läuft ausschließlich über die Kommunen. Bewerben können sich auch solche Kommunen, die gerade dabei sind, eine Kinderfeuerwehr zu gründen. In Gründung befindet sich eine Kinderfeuerwehr, wenn bereits Anmeldungen für mindestens eine Gruppe (sieben Kinder) vorliegen sowie zwei Betreuungspersonen mit entsprechender Qualifikation vorhanden sind. Darüber hinaus müssen bereits Räumlichkeiten gegeben sowie ein Konzept erarbeitet sein.

Zur Teilnahme an der Förderung ist - durch die Kommunen - der im Anhang beigefügte Antrag auf eine Zuwendung auszufüllen. Die Unterlagen sind eingescannt und mit rechtsgültiger Unterschrift zu richten an:

 

Kinderfeuerwehren-Projektfoerderung2024[at]im.nrw.de (Kinderfeuerwehren-Projektfoerderung2024[at]im[dot]nrw[dot]de)

Einsendeschluss für die Bewerbung um eine finanzielle Förderung zum Kauf eines Fahrzeugs ist der 31.07.2024.

 

Die Förderanträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs (vollständige Unterlagen) bearbeitet und geprüft. Die Entwicklung des Förderkonzeptes und die Umsetzung der skizzierten Ansätze können im Jahr 2024 mit einem Ansatz von 288.000 EUR fortgeführt werden. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Förderung, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtge­mäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Bei Fragen können Sie sich gerne an:

Thomas Wrisberg - Referat 34 NRW-Innenministerium 0211-871-2416 - wenden.