SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Vergabe der Förderplakette wird flexibler

Jeder Vorschlagsberechtigte kann mehrere Vorschläge einreichen

Eine Person kann künftig mehr als einen Arbeitgeber für die Auszeichnung mit der Förderplakette vorschlagen. Auch bereits vorgeschlagene, aber noch nicht berücksichtigte Unternehmen können noch einmal benannt werden. Aus Gründen der Chancengleichheit werden sie wie neue Vorschläge behandelt.

Vorgeschlagen werden die Arbeitgeber durch anerkannte Hilfsorganisationen, den Verband der Feuerwehren, das Technische Hilfswerk, Arbeitgeberverbände und die Gemeinden und Gemeindeverbände.

Die Vorschläge sollten individuell begründet sein. Darunter fallen regionale und betriebliche Besonderheiten des Unternehmens, wie etwa die Anzahl der freiwilligen Ehrenamtler, die finanzielle, logistische und materielle Unterstützung und die Frage, wie lange das Unternehmen bereits ehrenamtliche Tätigkeiten seiner Mitarbeiter unterstützt.

Über alle Vorschläge entscheidet eine Jury. Neben dem NRW-Innenministerium gehören anerkannte Hilfsorganisationen, Arbeitgeberverbände und Kommunale Spitzenverbände sowie der Verband der Feuerwehren NRW und das Technische Hilfswerk der Jury an.

 

Einem privaten Arbeitergeber kann die Förderplakette einmal innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren verliehen werden

Und es gibt noch eine Neuerung: Künftig kann ein Unternehmen mehrfach ausgezeichnet werden, und zwar alle zehn Jahre. Dadurch wird vor allem ein mehrjähriges Engagement für das Ehrenamt besonders gewürdigt. Dies ist für Arbeitgeber, die sich langjährig verdient gemacht haben, wichtig und sinnvoll.

Die Förderplakette für Arbeitgeber

Das NRW-Innenministerium verleiht die Förderplakette jährlich auf Vorschlag an private Arbeitgeber aus Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung ist, dass sie die in Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen engagierten Einsatzkräfte bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in besonderer Weise unterstützen.

Ziel des Landes ist es, die Unterstützung des Ehrenamtes durch private Arbeitgeber weiterhin zu würdigen und langfristig zu fördern. Die Vorschläge für die Förderplakette 2019 müssen bis zum 31. Juli 2019 vorliegen, damit sie für die diesjährige Ehrung berücksichtigt werden können.