
Förderplakette für Arbeitgeber
Die Förderung des Ehrenamtes in den Feuerwehren und im Katastrophenschutz ist ein besonderes Anliegen des nordrhein-westfälischen Ministeriums des Innern. Das freiwillige und ehrenamtliche Engagement der vielen Helferinnen und Helfer in den Feuerwehren und Hilfsorganisationen ist häufig nur deswegen möglich, weil viele private Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei aktiv unterstützen. Damit leisten sie einen besonders wichtigen und allgemeinwohlorientierten Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes in den Feuerwehren und im Katastrophenschutz.
Diese Arbeitgeber, die die ehrenamtlichen Tätigkeiten und Einsätze ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u.a. durch großzügige Freistellungen von beruflichen Verpflichtungen fördern und würdigen, erfahren durch die öffentliche Auszeichnung mit der Förderplakette des Ministeriums eine herausragende Anerkennung und Wertschätzung.
Die Förderplakette wird jährlich durch den Minister des Innern persönlich und in einem Festakt an die ausgezeichneten Arbeitgeber verliehen.
Hinweis aufgrund COVID-19
Mit Rücksicht auf alle Akteure, die in der seit Monaten andauernden Corona-Lage stark in die Bewältigung der Krise eingebunden sind, wird die diesjährige Verleihung der Förderplakette für Arbeitgeber abgesagt.
Bisher eingegangene Vorschläge zu Preisträgern werden selbstverständlich für die nächste Verleihung berücksichtigt, um auch diejenigen Arbeitgeber zu würdigen, die trotz oder gerade wegen der Corona-Krise das Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz in NRW unterstützen.
Der Start des neuen Verfahrens zur Verleihung der Arbeitgeberförderplakette 2021 wird voraussichtlich im ersten Quartal des nächsten Jahres erfolgen.
Die wichtigsten Infos für die Vorschläge
- private Arbeitgeber aus Nordrhein-Westfalen
- maximal 10 Unternehmen pro Jahr
- besondere Unterstützung der im Katastrophenschutz und bei den freiwilligen Feuerwehren ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Weitere Einzelheiten zu Kriterien und Verfahren enthalten die Vergabegrundsätze (Download, PDF-Format).
- Die Förderplakette wird auf Vorschlag verliehen.
Vorschlagsberechtigt sind
- die regionalen/örtlichen Untergliederungen des Verbandes der Feuerwehren in NRW e.V. und der im Katastrophenschutz tätigen privaten Hilfsorganisationen
- die Arbeitgeberverbände
- die Gemeinden und Gemeindeverbände
- das Technische Hilfswerk
- Ein Vorschlag sollte mit Vordruck (Download, PDF-Format) erstellt und schriftlich eingereicht werden.
- Bei regionalen/örtlichen Untergliederungen:
- Einreichen des Vorschlags über die jeweiligen Landesverbände bzw. Interessenvertretungen
- Bei Gemeinden und Gemeindeverbänden:
- Direkte Übersendung des Vorschlags an das Ministerium des Innern NRW, - Referat 35 -, 40190 Düsseldorf
- Vorschlagsfrist: 31.07. eines jeden Jahres
- Verleihung der Förderplaketten: jährlich nach dem 1.10. im Rahmen eines Festaktes
Eine Jury bestehend aus Vertretern des Ministeriums, der privaten Hilfsorganisationen, der Arbeitgeberverbände, der Kommunalen Spitzenverbände, des Verbandes der Feuerwehren in NRW e.V. und des Technischen Hilfswerkes.
- im Internet an dieser Stelle
- mit Pressemitteilung des Ministeriums (Pressemitteilungen abonnieren)
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