SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Erneuter Versand: Bundestagswahl am 26. September 2021 (Link im Dokument korrigiert)

Landeswahlausschuss lässt 27 Parteien zu

Der Landeswahlleiter teilt mit:

Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hat heute über die Zulassung der Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen zur Bundestagswahl am 26. September 2021 entschieden. „32 Parteien und politische Vereinigungen hatten eine Landesliste für das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Davon wurden 27 Landeslisten zugelassen,“ teilte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen in Düsseldorf mit.

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Der Landeswahlleiter teilt mit:

Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hat heute über die Zulassung der Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen zur Bundestagswahl am 26. September 2021 entschieden. „32 Parteien und politische Vereinigungen hatten eine Landesliste für das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Davon wurden 27 Landeslisten zugelassen,“ teilte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen in Düsseldorf mit.

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Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hat heute über die Zulassung der Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen zur Bundestagswahl am 26. September 2021 entschieden. „32 Parteien und politische Vereinigungen hatten eine Landesliste für das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Davon wurden 27 Landeslisten zugelassen,“ teilte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen in Düsseldorf mit.

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Landeswahlausschuss lässt 27 Parteien zu

Der Landeswahlleiter teilt mit:

Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hat heute über die Zulassung der Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen zur Bundestagswahl am 26. September 2021 entschieden. „32 Parteien und politische Vereinigungen hatten eine Landesliste für das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Davon wurden 27 Landeslisten zugelassen,“ teilte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen in Düsseldorf mit.

In Gedenken an die Opfer der Unwetterkatastrophe: Reul ordnet Trauerbeflaggung an

Innenminister Herbert Reul hat für den Zeitraum von Freitag, 16. Juli 2021, bis einschließlich Montag, 19. Juli 2021, in Gedenken an die Opfer der Unwetterkatastrophe Trauerbeflaggung angeordnet.

Die Anordnung gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.

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Herausgeber:

In Gedenken an die Opfer der Unwetterkatastrophe: Reul ordnet Trauerbeflaggung an

Innenminister Herbert Reul hat für den Zeitraum von Freitag, 16. Juli 2021, bis einschließlich Montag, 19. Juli 2021, in Gedenken an die Opfer der Unwetterkatastrophe Trauerbeflaggung angeordnet.

Die Anordnung gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.

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