SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Das Gesetz

Rechtssammlung und Paragraphenzeichen

Die Landesregierung hat am 27. Januar 2021 den Entwurf für ein erstes eigenes Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen in den Landtag eingebracht und damit von der Gesetzgebungskompetenz für Versammlungen Gebrauch gemacht, die den Ländern 2006 vom Bund übertragen wurde.

Ziel ist, klare und verständliche Regelungen für Demonstrationen und Kundgebungen zu schaffen, die sich an der heutigen Zeit orientieren. Das bislang geltende Versammlungsgesetz des Bundes wurde in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder von der Rechtsprechung konkretisiert, ergänzt und interpretiert. „Wir brauchen gut und verständlich formulierte Regeln, die wenig Interpretationsspielraum lassen. So, dass jeder versteht: Das geht und das geht nicht“, sagte Innenminister Reul.

Die Polizei soll durch das neue Gesetz auch die nötigen Befugnisse erhalten, um die Freiheit friedlicher Versammlungen zu schützen. Der Entwurf orientiert sich an Regelungen aus dem Gesetz des Bundes und ergänzt diese um weitere Aspekte:

 

  • Kooperation von Polizei und Veranstalter fördern
    In der Praxis finden zwar bereits jetzt Vorgespräche und Kooperationen zwischen Polizei und Veranstaltern von Demonstrationen statt, allerdings gibt es dazu bislang keine ausdrückliche Rechtsvorschrift. Durch das Versammlungsgesetz soll die Kooperation zwischen Polizei und Veranstaltern eine neue Qualität bekommen, damit Demonstrationen reibungslos verlaufen und die Freiheit der Demonstranten gewährleistet werden kann.
     
  • Mehr Rechte und Pflichten für die Versammlungsleitung
    Bisher steht vor allem die Polizei in der Pflicht, für Rechtstreue in einer Versammlung zu sorgen. Künftig soll klar geregelt werden, dass auch die Versammlungsleitung das Recht und die Pflicht hat, in Absprache mit der Polizei erhebliche Störer auszuschließen. Da der Ausschluss von Teilnehmern einer Demo erhebliches Eskalationspotenzial birgt, brauchen entsprechende Anordnungen aber die Zustimmung der Polizei.
     
  • Störer stärker und präziser verurteilen
    Zielgerichtete Störungen bevorstehender Demonstrationen sollen verboten werden, um den Schutz der Versammlung zu erhöhen. Das bedeutet zum Beispiel, dass so genannte Blockadetrainings vor einer Demonstration, die einzig und allein eine Störung der Versammlung bezwecken, untersagt sind. Dazu Minister Herbert Reul: „Es kann nicht sein, dass Störer üben dürfen, wie man andere am besten beim friedlichen Demonstrieren stört. Denn alle haben ein Recht, friedlich zu demonstrieren und ein Anrecht auf Schutz.“ Friedliche Gegendemos bleiben aber natürlich weiter erlaubt.
     
  • Klare Richtlinien für ein Vermummungsverbot
    Das neue Gesetz soll das Vermummungsverbot mit den Anforderungen der Rechtsprechung in Einklang bringen: Vermummungen sind demnach dann verboten, wenn sie die eigene Identität verschleiern sollen, um anonym Straftaten oder ähnliche Störungen zu verüben. Außerdem soll das Tragen von Uniformen oder ähnlichen gemeinschaftlichen Merkmalen verboten werden, wenn sie Gewaltbereitschaft vermitteln und dadurch einschüchtern. Wir sprechen deshalb von einem Gewalt- und Einschüchterungsverbot. Eine einheitliche Kleidung bei friedlichen Versammlungen z.B. von Fußballfans oder Gewerkschaftsmitgliedern bleibt aber selbstverständlich weiter erlaubt.
     
  • Verharmlosungen des NS-Regimes verhindern
    Rechtsextreme Propaganda, die sich am Rande der Legalität bewegt, soll durch das neue Gesetz präziser unterbunden werden. So sollen zum Beispiel Gedenktage wie der 9. November (Reichspogromnacht) oder der 27. Januar (Befreiung von Auschwitz) unter besonderen Schutz gestellt werden können.