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Technisches Referendariat der Fachrichtung Geodäsie und Geoinformation

Vermesserin in der Ausbildung

Technisches Referendariat - was ist das?

Das technische Referendariat der Fachrichtung Geodäsie und Geoinformation ist eine praxisbezogene Zusatzqualifikation für Hochschulabsolventinnen und -absolventen technischer, natur- und ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge.
Aufbauend auf ihren Studieninhalten lernen die Referendarinnen und Referendare Managementmethoden, relevante Rechtsgrundlagen und die anspruchsvollen Anforderungen einer modernen Vermessungsverwaltung kennen.

Ziel des technischen Referendariats ist es, die Referendarinnen und Referendare als Führungskräfte für das öffentliche Vermessungswesen zu qualifizieren und sie auf verantwortungsvolle Leitungsfunktionen in einer technischen Verwaltung vorzubereiten.

Hierfür ist eine praktische Mitarbeit in verschiedenen Stellen der Vermessungsverwaltung vorgesehen, wie z.B. in einem Katasteramt, bei Geobasis NRW und den Bezirksregierungen. Anhand von konkreten Aufgaben lernen die Referendarinnen und Referendare Verwaltungs- und Arbeitsabläufe sowie die Organisation und Funktion einer Verwaltung kennen. In Lehrgängen und Seminaren werden umfassende Inhalte aus den Fachgebieten Verwaltungsrecht, Wirtschaft und Personalführung interdisziplinär vermittelt.
Den Ablauf des technischen Referendariats und die verschiedenen Ausbildungsstellen finden Sie im Ausbildungsplan.

Das technische Referendariat beginnt am 1. April eines jeden Jahre, dauert 24 Monate und schließt mit dem Staatsexamen ab.

Beamtenstatus

Mit der Einstellung in das technische Referendariat werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Regierungsvermessungsreferendarin bzw. zum Regierungsvermessungsreferendar ernannt. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit dem Bestehen bzw. endgültigen Nichtbestehen des Staatsexamens.

Bezahlung und Urlaub

Während des technischen Referendariats erhalten Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.580 Euro pro Monat plus derzeit 70% Sonderzulage, also insgesamt ca. 2690 Euro pro Monat. Zudem können Sie vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen.

Für Verheiratete und Verpartnerte wird ein Familienzuschlag von ca. 150 Euro monatlich gezahlt. Außerdem kann ein Anspruch auf Familienzuschlag für Kinder bestehen.

Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage im Jahr, bei schwerbehinderten Menschen 35 Tage im Jahr. Sonderurlaub kann bei besonderen Anlässen gewährt werden.

Voraussetzungen

Für das technische Referendariat können Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die

  • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten und die Laufbahnvoraussetzungen des vermessungstechnischen Dienstes (Laufbahngruppe 2.2) erfüllen (z.B. Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats, unbedenkliches Führungszeugnis, amtsärztlich attestierte gesundheitliche Eignung),
  • die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur nach dem Ingenieurgesetz führen dürfen und
  • einen geeigneten Master- oder Diplomabschluss einer Universität oder Fachhochschule oder einer anderen gleichstehenden Hochschule besitzen (z.B. in Geodäsie, Geoinformatik oder Geoinformation).

Der erfolgreiche Abschluss des technischen Referendariats erfordert ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Selbstständigkeit und Selbstorganisation. Daneben sollten Sie über ein sicheres Auftreten, eine hohe Auffassungsgabe und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit verfügen sowie die Bereitschaft zu Dienstreisen und längeren Aufenthalten an unterschiedlichen Standorten in NRW und Deutschland mitbringen.

Bewerbung

Das Ministerium des Innern NRW entscheidet über die Zulassung zum technischen Referendariat.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung um Einstellung als Regierungsvermessungsreferendarin oder -referendar bis zum 30. November des Vorjahres mit allen erforderlichen Unterlagen und Erklärungen (siehe Merkblatt) per

E-Mail an

          referat37[at]im.nrw.de (referat37[at]im[dot]nrw[dot]de) oder

Post an das

          Ministerium des Innern des Landes NRW

          Referat 37

          40190 Düsseldorf.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Und danach?

Nach dem bestandenen Staatsexamen können Sie sich als Technische Assessorin bzw. Technischer Assessor bei Behörden des öffentlichen Vermessungswesens in NRW und ganz Deutschland bewerben. Sie erwartet ein vielseitiges Tätigkeitsspektrum von Liegenschaftskataster und Grundstückswertermittlung über die Landesvermessung bis hin zum Geodatenmanagement. Neben den ausgezeichneten Karrierechancen punktet das öffentliche Vermessungswesen mit einem sicheren Job, einer fairen Bezahlung und sehr guter Work-Life-Balance.

Zudem können Sie sich auf Stellen bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bewerben. Oder Sie werden selbst Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieur/in: Mit dem Abschluss des technischen Referendariats und einem Jahr Berufserfahrung in der Ausführung von Liegenschaftsvermessungen erfüllen Sie die Voraussetzungen.

Nach dem Referendariat haben Sie sehr gute Berufsaussichten!

Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 vom 4. März 2022

Richtlinie zur Einstellung und Ausbildung von Regierungsvermessungsreferendarinnen und -referendaren im technischen Referendariat vom 12. Juni 2024

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin" vom 5. Mai 1970

Gesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2016

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juni 2016

 

Jobprofil „Regierungsvermessungsreferendar/in“

Referendarstellen in NRW